Urteil am Landgericht Dessau Frau muss nach Messerangriff auf eigene Mutter in die Psychiatrie
Eine 27-Jährige aus Sandersdorf-Brehna war beschuldigt worden, im Dezember 2019 ihre Mutter mit einem Messer am Hals verletzt zu haben.

Sandersdorf-Brehna/MZ - Das Landgericht Dessau hat für eine junge Frau aus Sandersdorf-Brehna die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Die 27-Jährige war beschuldigt worden, im Dezember 2019 ihre Mutter mit einem Messer angegriffen und dabei unter anderem am Hals verletzt zu haben. Wie sich herausstellte, wollte die Angreiferin so die Rückgabe ihres Weihnachtsgeschenks erzwingen.
Auch zahlreiche weitere Taten wurden der Frau vor Gericht zur Last gelegt. Dazu gehörten unter anderem Tatbestände wie Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung. Doch verurteilt wurde die Angeklagte nicht. Denn laut einem Gutachten war sie nicht schuldfähig, weshalb sie auch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden konnte.
Eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung erfolgt zeitlich unbefristet, die Notwendigkeit ihrer Fortdauer wird dann regelmäßig überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.