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Frau soll Mann erstochen haben: Prozessbeginn in Magdeburg

Hat eine 64-Jährige ihren Mann niedergestochen und dann verbluten lassen? Die Frau steht nun in Magdeburg vor Gericht.

21.08.2020, 12:27
Jan Woitas
Jan Woitas dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Während Staatsanwalt Arnold Murra am Freitag vor dem Landgericht Magdeburg die Anklage vorliest, wischt sich die Angeklagte immer wieder die Tränen aus dem Gesicht. Der Vorwurf gegen die 64-jährige lautet Totschlag. Sie soll ihren Ehemann im August 2019 in der gemeinsamen Wohnung in Biere (Salzlandkreis) mit einem Küchenmesser erstochen haben. Dem Geschehen ging laut Anklage ein Streit voraus, in dessen Verlauf der stark alkoholisierte Mann seine Frau zunächst verbal und dann auch tätlich angegriffen haben soll. Die Frau griff dann wohl zu dem Messer, das sie zuvor bereitgelegt hatte und stach zweimal zu, so die Anklage.

Nach der Attacke habe sich der 65-jährige Ehemann in sein Bett geschleppt, wo er wegen des großen Blutverlustes seinen Verletzungen erlag. Richter Dirk Sternberg wies darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Frage komme, weil die Frau dem verletzten Mann weder Hilfe geleistet noch Hilfe für ihn geholt habe. Sollte das Gericht Notwehr feststellen, komme auch eine Verurteilung wegen der unterlassenen Hilfe in minderschwerem Fall in Frage, erklärte der Richter.

Gleich nach Verlesen der Anklageschrift beantragte der Anwalt der Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung, weil eine Unterbringung der 64-Jährigen in einer psychiatrischen oder einer Entziehungseinrichtung möglich ist. Das Gericht folgte dem Antrag nur zum Teil. Die Öffentlichkeit bleibt während der Aussage der Angeklagten sowie während der Verlesung des psychiatrischen Gutachtens ausgeschlossen, weil dann Details aus dem Eheleben der Angeklagten und zu ihrer psychischen Verfassung zur Sprache kommen. Später kann sie aber wieder zugelassen werden.

Für die Hauptverhandlung sind insgesamt sechs Prozesstage geplant. Acht Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden.