1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Lieber Haft als Geldstrafe

EIL

Gefängnis Lieber Haft als Geldstrafe

Die Zahl sogenannter Ersatzfreiheitsstrafen ist in Sachsen-Anhalt in den vergangenen sechs Jahren um ein Viertel auf 1442 gestiegen.

Von Matthias Fricke 22.06.2018, 01:01

Magdeburg l Noch bis 2. September muss der 29-jährige Florian S. aus dem Burgenlandkreis in der Justizvollzugsanstalt Volkstedt hinter Gittern sitzen. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen a 30 Euro wegen einer einfachen Körperverletzung verurteilt. Später kamen nochmal 20 Tagessätze wegen des Diebstahls einer Wurst, einer Tüte Chips und einer Steakpackung in der selben Höhe dazu. Doch die 2850 Euro zahlte er nicht, was ihm seit Ende Mai die Ersatzfreiheitsstrafe einbrachte.

Der junge Mann ist pleite. „Und meine Eltern sagen, da musst du jetzt durch“, erklärt er. Ansonsten wollte bisher niemand ihm die Restsumme leihen, obwohl er damit jederzeit die Haft wieder verlassen könnte. „Dabei hätte das Geld sogar in Ratenzahlungen abgestottert oder mit gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden können“, erklärt Oberstaatsanwalt Klaus Tewes von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Florian S.: „Ich habe auf die vielen Schreiben leider nie reagiert, bis die Polizei vor der Tür stand.“

So wie dem 29-Jährigen erging es in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 1442 Verurteilten, die ihre Strafe lieber hinter Gittern absitzen, als zu bezahlen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft stieg die Zahl der Ersatzhäftlinge in den vergangenen sechs Jahren um etwa 25 Prozent. Im gleichen Zeitraum hat sich hingegen die Zahl derjenigen halbiert, die ihre Geldstrafen mit gemeinnütziger Arbeit umwandeln wollten. „Das Angebot wird leider immer seltener angenommen“, so Oberstaatsanwalt Tewes. Die Betroffenen könnten mit jeweils sechs Arbeitsstunden am Tag in einem Sportverein oder anderen Einrichtung einen Tagessatz tilgen.

Laut Mario Pinkert, Landeschef vom Bund der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland, handele es sich oft um sozial schwache Leute, die wegen eines leichteren Vergehens zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. „Für uns ergeben sich dadurch weitere Schwierigkeiten. Ein großer Prozentsatz hat Alkohol und Drogenprobleme. Die Haft bedeutet dann einen kalten Entzug, was wiederum gesundheitliche Probleme nach sich zieht“, erklärt Pinkert. Da sei dann die gesamte Palette des Justizvollzuges gefordert.

Der ganze Aufwand kostet dem Steuerzahler pro Hafttag zwischen 100 und 150 Euro und steht in keinem Verhältnis zu den Strafen. Seit etwa zwei Jahren beschäftigt sich laut Justizministerium eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit und sucht alternative Sanktionsmöglichkeiten zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen.

Für Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) bleibt die Ersatzfreiheitsstrafe aber vorerst „ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe.“ Wenn es gesetzlich zulässig und tatsächlich möglich sei, würden die Betroffenen aber zur Vermeidung der Haft von den Staatsanwaltschaften unterstützt.

Etwa zehn Prozent der Geldstrafen werden in Freiheitsstrafen umgewandelt. Von den 1621 Gefangenen im Land saßen dieses Jahr (Stichtag 1. Mai) 166 Gefangene eine Geldstrafe ab. Das war jeder zehnte. 2012 war das noch jeder 15.