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Genfer Abkommen Völkerrecht gilt nicht überall

Das "Genfer Abkommen" jährt sich zum 70. Mal. Deutschland solle das humanitäre Völkerrecht weiter verbreiten, meint ein Experte.

Von Manuela Bock 11.08.2019, 01:01

Magdeburg | Am 12. August jährt sich die Unterzeichnung der vier „Genfer Abkommen“ von 1949 zum 70. Mal. Diese zwischenstaatlichen Abkommen und ihre beiden Zusatzprotokolle von 1977 sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. 1864 ging die Initiative für die Genfer Konventionen vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes aus. Reinhard Schmid, Landeskonventionsbeauftragter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Sachsen-Anhalt erklärt, was man darüber wissen sollte.

Volksstimme: Was regeln die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle?
Reinhard Schmid:
Sie sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen – insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen. Das humanitäre Völkerrecht kann Krieg zwar nicht verhindern, aber durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.

Das ist hierzulande eher wenigen Menschen bekannt. Sollten wir mehr darüber wissen?
Das humanitäre Völkerrecht hat für uns im Alltag keine Relevanz. Uns interessieren logischerweise eher naheliegende Regelungen wie die Straßenverkehrsordnung. Ich finde es aber wichtig, dass wir wissen, dass es bei Konflikten keinen rechtsfreien Raum gibt.

Aber warum? Bei uns herrscht kein Kriegszustand.
Es ist trotzdem wichtig, auch, wenn wir glücklicherweise seit Jahrzehnten in Frieden leben. Der „Schutzschirm“ des humanitären Völkerrechts ist zwar generell vorhanden, es fehlt jedoch oftmals die Anerkennung durch alle Beteiligten. Und Druck entsteht von unten. Wenn die Menschen in einer Demokratie aufbegehren, können sie dem Staat Druck machen. Dieser wiederum kann ihn mitnehmen in die internationale Gemeinschaft, die dann dort reagieren muss, wo es notwendig ist.

Unsere Aufgabe ist es, das humanitäre Völkerrecht zu verbreiten, darum gibt es auch bei jedem Kreisverband einen Konventionsbeauftragten. Wir setzen uns dafür ein, dass ein allgemeines Bewusstsein existiert. Nicht nur hier bei uns, sondern weltweit. Wir leben im 21. Jahrhundert, alle Menschen haben Rechte. Es hat nicht derjenige das Sagen, der im übertragenen Sinne den größeren Knüppel hat. Die Genfer Abkommen wurden ja auch nicht ohne Grund eingeführt. Nach 1945 war die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges so offensichtlich, dass ein Schutzschirm notwendig wurde. Die vier Abkommen breiten ihn aus für Soldaten im Felde, für Marine-Angehörige, Gefangene und Zivilisten.

Wo tangieren wir in Sachsen-Anhalt das humanitäre Völkerrecht?
Immer dann, wenn wir auf Menschen treffen, die aus Gebieten zu uns kommen, wo das humanitäre Völkerrecht angewendet werden müsste. Dass dies auch getan wird, dafür muss sich Deutschland verstärkt einsetzen. Würde das humanitäre Völkerrecht überall greifen, würden weniger Menschen ihre Heimat verlassen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich einiges verändert. Es wird mit vielen neuen technischen Mitteln gekämpft. Stichworte sind hier „digitale Kriegsführung“ oder „Cyberwar“ im virtuellen Raum. Muss bei den Abkommen deshalb nachgebessert werden?
Es gibt Stimmen, die sagen, dass nachgebessert werden müsste, weil es neue Technologien, verbesserte Waffen und eine schnellere Kommunikation gibt. Ich denke, wir haben alle Grundprinzipien, die wir brauchen, um Menschenleben zu schützen. Das ist die Basis des humanitären Völkerrechts, sie ist unverändert, auch, wenn nicht jede neue Technik und Möglichkeit explizit aufgeführt wird. Außerdem ist momentan einfach nicht die Zeit, um hier nachzubessern.

Warum nicht?
Leider leben wir in einer Zeit, die geprägt ist von einer negativen Einstellung hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit und der verstärkten Nationalisierung. Das ist nicht neu. In der Geschichte gab es diese „Wellenbewegungen“ immer. Es gibt Zeiten, in der eine Welt-Atmosphäre herrscht, die zuträglich ist für gemeinsame Entscheidungen. In der leben wir jedoch gerade nicht. Wir müssen also mit anderen Mitteln arbeiten, um das humanitäre Völkerrecht aktuell zu verankern.

Mit welchen Mitteln?
Richtungsweisende Urteile wie die vom Europäischen Gerichtshof gehören dazu. Solche Urteile können ins humanitäre Völkerrecht einfließen und vielleicht irgendwann Bestandteil der Konventionen werden. Die Abkommen müssen meiner Meinung nach nicht zwingend transformiert, sondern viel mehr angewandt werden.

Viele Kinder und Jugendliche sitzen zu Hause an den Konsolen und sind von Kriegsspielen gefesselt – was wenig mit einer humanitären Einstellung zu tun hat …
Das ist richtig. Wir können das nicht abstellen, aber auch hier das humanitäre Völkerrecht behutsam einbringen. Das kann mit einfachen Mitteln passieren. Wenn beispielsweise ein Sanitäter im Spiel „erschossen“ wird, müsste es Minus-Punkte geben. Es gibt derzeit einen Spieleentwickler und Hersteller von Militär-Simulationen, der solche Dinge aufnimmt. Wir arbeiten weiter daran, dass auch hierbei die Botschaft bekannter wird: Mensch, es gibt ein humanitäres Völkerrecht.