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Gericht Straßenbahn-Schläger mit Opfern in Lemgo

Der Syrer, der in einer Straßenbahn in Magdeburg zwei Menschen geschlagen hat, schlug schon in Nordrhein-Westfalen grundlos zu.

Von Matthias Fricke 08.08.2019, 18:58

Magdeburg l Der Prozess gegen den 34-jährigen Syrer, der in Magdeburg kurz vor Ostern in einer Straßenbahn eine 18-jährige Abiturientin und einen ihr zur Hilfe eilenden 28-jährigen Medizinstudenten krankenhausreif geschlagen haben soll, ist am Donnerstag am Landgericht fortgesetzt worden.

Nach dem Verlesen des rechtsmedizinischen Gutachtens zu beiden Opfern gab die Vorsitzende Richterin Claudia Methling den rechtlichen Hinweis, dass nun auch im Fall der 18-Jährigen eine gefährliche und nicht nur eine einfache Körperverletzung vorliegen könnte. Die Rechtsmedizinerin sprach auch bei der Abiturientin von einer „potenziell lebensgefährlichen“ Verletzung. Bisher war das nur bei dem Studenten der Fall. Er wurde derart verprügelt, dass er mehrere Prellungen am gesamten Körper, Platzwunden, drei Zahnabbrüche und einen Bruch der Vorderwand der Stirnhöhle erlitt. Der jungen Frau brach der Täter durch einen Faustschlag die Nase und den linken Augenhöhlenring.

Angeklagt ist der Mann auch wegen einer Körperverletzung am Hasselbachplatz vom 11. April. Dort hat Bahaa M. einem 32-jährigen Pakistaner grundlos mehrmals ins Gesicht geschlagen.

Ein psychiatrisches Gutachten sollte gestern ebenfalls vorgestellt werden. Doch die Verteidigerin stellte einen Befangenheitsantrag. Teile des Gutachtens würden Fehler aufweisen. Aus diesem Grund habe der Angeklagte kein Vertrauen mehr in die Aussagen der Gutachterin. Zudem soll noch ein Arzt aus der Uniklinik als Zeuge geladen werden. Nach der Festnahme war Bahaa M. dort für 24 Stunden auf einer geschlossenen Abteilung. Weil danach kein richterlicher Antrag auf Verlängerung erfolgte, konnte er sich selbst entlassen. Erst Tage später informierte die Polizei die Staatsanwaltschaft, so dass erst am 28. April Haftbefehl erlassen wurde. Eine Panne, für die sich Polizei und Innenministerium bereits entschuldigten.

Wegen der neuen Anträge wird der Prozess mindestens bis Oktober dauern. Gehört werden soll Ende August noch ein Pärchen aus Lemgo. Dort soll der Angeklagte am 23. Februar 2019 einen Passanten grundlos angegriffen und gegen den Kopf geschlagen haben. Eine Freundin, die zur Hilfe eilen wollte, wurde gegen eine Mülltonne geschleudert. Ein Strafbefehl (Geldstrafe) dazu aus Nordrhein-Westfalen ist noch nicht rechtskräftig.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2018 in Detmold. Dort versetzte der Syrer einem Mann nach der Begrüßung grundlos einen Schlag, so dass die Lippe blutete. Der Strafbefehl dazu über 750 Euro ist bereits rechtskräftig. Der Prozess wird am 28. August fortgesetzt.