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Gericht Urteil nach Vergewaltigung auf Herbstmesse

Nachdem er eine 14-Jährige auf der Magdeburger Herbstmesse vergewaltigte, wurde der Angeklagte jetzt am Landgericht dafür verurteilt.

Von Bernd Kaufholz 13.07.2020, 12:11

Magdeburg l Ein 20 Jahre alter Mann aus Afghanistan wurde von der Jugendkammer am Landgericht Magdeburg wegen vollendeter Vergewaltigung an einer damals 14-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten einer Jugendhaft verurteilt. Damit entsprach die 2. Große Strafkammer der Anklage. Der zwischenzeitlich in Rede stehende Tatbestand "sexueller Übergriff", bei dem das Strafmaß geringer ist, hatte sich nach der Aussage des Opfers während des nichtöffentlichen Teils des Prozesses, dass es tatsächlich zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gekommen war, nicht bestätigt.

Staatsanwalt Uwe Hornburg hatte zweieinhalb Jahre Jugendhaft beantragt, Strafverteidiger Ulrich Koehler zwei Jahre.

Gegen die zwei Afghanen, die bei der Tat dabei gewesen waren und die als Zeugen gehört worden waren, wird separat ermittelt.

Die Vorsitzende Richterin Anne-Marie Seydel schilderte in ihrer Urteilsbegründung den Tathergang, an dem es nach der Beweisaufnahme keine Zweifel gebe. Zahid S. und seine beiden Freunde hatten am 13. Oktober 2018 die Herbstmesse in Magdeburg besucht. Gegen 19.30 Uhr waren sie mit einer  damals 14-Jährigen, die zuvor mit Freundinnen auf der Messe war und die unter erheblichem Alkohol-Einfluss (vier Stunden nach der Tat noch 1,52 Promille) stand, auf den dunklen Parkplatz hinter dem Riesenrad gegangen. Zuvor hatten sie der 14-Jährigen versprochen, sie wegen ihres Zustandes zu "beschützen".

Auf der Wiese vergewaltigten zwei der Männer die 14-Jährige. Seydel: "In welcher Reihenfolge das geschah, ist nicht klar. Aber sicher ist, dass einer der Täter der Angeklagte war." Die Kammer stützte sich dabei auf die "glaubhafte Aussage des Opfers" sowie auf die ärztlichen Gutachten.

S., der als unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland gekommen war, dessen Asylantrag abgelehnt wurde und der seitdem mit Duldung in Deutschland lebt, hatte während des Prozesses gesagt, dass er sich, weil er "besoffen" war, an Details nicht erinnern könne und erst nach zwei Tagen von seinen Landsleuten Näheres erfahren habe. Das sah das Gericht anders. Trotz des Alkohols sei die Steuerungsfähigkeit von S. nicht eingeschränkt gewesen.

Auf der Plusseite sah das Gericht, dass S.  nicht vorbestraft ist, ein Teilgeständnis abgelegt hat, er durch Alkohol enthemmt war und die Namen der Mittäter preisgegeben hat. Erschwerend sei die schwere seelische Beeinträchtigung des Opfers, dass die Vergewaltigung öffentlich stattgefunden hat und die Alkoholisierung und Naivität ausgenutzt wurde.

Seydel zum Angeklagten, der kaum Deutsch kann und keine feste Bleibe hat: "Es sind bei Ihnen Tränen geflossen. Die galten aber nur Ihnen selbst. Das Gericht meint, dass Sie bis heute die Tragweite Ihrer Tat nicht begriffen haben, dass Ihr Opfer ein Leben lang unter diesem Alptraum leiden wird."