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Gerichtsprozess Falsche Krankenschwester verurteilt

Eine Zerbsterin muss wegen Betruges und Urkundenfälschung Strafe zahlen. Für Blutabnehmen in der Helios-Klinik wurde sie nicht bestraft.

Von Bernd Kaufholz 26.04.2018, 01:01

Zerbst l Die attraktive, freundliche Arzthelferin half bei der Untersuchung, maß den Puls und zapfte den Patienten Blut ab. Was eine Krankenschwester so tut. Doch diese Krankenschwester war in Wirklichkeit nicht die examinierte Fachkraft, als die das Krankenhaus sie eingestellt hatte. Sondern eine dreiste Betrügerin. Am Mittwoch saß sie vor dem Zerbster Amtsrichter Thomas Krille.

Viktoria Z. hatte sich im Oktober 2016 bei der Helios-Klinik beworben und nicht nur einen Super-Lebenslauf, sondern auch einen „Arzthelferinnenbrief“ beigefügt. Darin bescheinigt ihr der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalts, Dr. med Henning Friebel, dass sie vom 24. August 2000 bis zum 14. Juni 2003 die Ausbildung als „Arzthelferin“ erfolgreich absolviert hat.

Dass die eingereichten Unterlagen ihrer Online-Bewerbung größtenteils gefälscht waren, merkte drei Monate lang niemand. Irgendwann fielen die Ungereimtheiten im Personalbüro doch auf: Z. hatte zwar richtig angegeben, dass sie die 10. Klasse 2003 abgeschlossen hat. Da war sie laut „Arzthelferinnenbrief“ jedoch schon ausgebildete Krankenschwester. Auch nicht echt: Die Unterschrift auf ihrem Arzthelferinnen-Abschluss. Der Unterzeichnende, Dr. Friebel, war zu dieser Zeit gar nicht Ärztekammerpräsident.

Die Angeklagte gestand vor Gericht, das Zertifikat am Computer gefälscht zu haben. „Den Stempel habe ich mir im Internet bestellt.“ Allerdings stellte sie ihre Tat als „Jux“ hin, der aus dem Ruder gelaufen sei. „Für eine Klassenzeitung während meiner Schulzeit habe ich den Brief angefertigt und ihn aufgehoben.“ Eigentlich, erzählt Viktoria Z. dem Richter, wollte sie ja Ärztin werden. Doch für ein Medizinstudium hat es nie gereicht. „Immer ist etwas dazwischengekommen“, sagt sie.

Auch, dass sie keine Berufsausbildung hat, nach mehreren Mini-Jobs ihr Praktikum bei einer Ärztin 2009 hingeschmissen und sich dort von heute auf morgen ohne Abschied aus dem Staub gemacht hatte, schrieb sie den „Umständen“ zu. Ohnehin hinterließ die Zerbsterin den Eindruck einer Frau, die es mit der Wahrheit nicht allzu genau nimmt, sich gleichzeitig aber zu etwas Höherem berufen fühlt und ein Händchen dafür hat, für jede ihrer Verfehlungen andere verantwortlich zu machen.

Auch für die zweite angeklagte Urkundenfälschung fand Viktoria Z. „gute Gründe“. Sie hatte ihrem damaligen Freund im Januar 2017 einen Krankenschein ausgestellt – unterschrieben mit dem Namen einer Ärztin.

Richter Krille gab der falschen Krankenschwester, die wegen Betrugs vorbestraft ist und heute in einer Drogerie jobbt, auf den Weg: „Sie haben verdammtes Glück, dass der Staatsanwalt nicht verfolgt hat, dass sie Patienten Blut abgenommen haben. Jeder Stich wäre gefährliche Körperverletzung.“ Und dafür gibt es Haft nicht unter sechs Monaten.