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Gerichtsurteil Gemeinde soll Kosten im Raupenkampf tragen

Laut Magdeburger Verwaltungsgericht muss der Besitzer bei Befall durch Eichenprozessionsspinner nicht haften.

Von Matthias Fricke 25.04.2018, 01:01

Magdeburg l In einem Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichtes am Dienstag ist einem Grundstückseigentümer Recht gegeben worden, der für die Kosten der Raupenbekämpfung auf seinem Grundstück nicht zahlen wollte. Er hatte einer förmlichen Aufforderung der Gemeinde, einer sogenannten Ordnungsverfügung, widersprochen.

Konkret ging es um das Absaugen von Nestern des Eichenprozessionsspinners auf zehn Eichen eines Grundstücks der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in Arendsee im Altmarkkreis Salzwedel. Die auf dem Gelände in einem Wohngebiet stehenden Bäume waren von Raupen befallen, so dass die feinen Brennhaare auf ein Nachbargrundstück flogen. Eine dort wohnende Familie war so stark betroffen, dass ein Kind im Juni des Jahres 2014 sogar in der Notaufnahme behandelt werden musste. Die feinen Brennhaare der Raupe, die das Eiweißgift Thaumetopoein enthalten, können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bei einer Besprechung vor Ort mit dem Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt und den Vertretern des Grundstückseigentümers machten letztere deutlich, dass sie für das „Naturphänomen“ nicht haften wollen. „Wir haben als Stadt daraufhin eine Ordnungsverfügung erlassen“, erklärte Bürgermeister Norman Klebe (CDU), der die Stadt Arendsee in dem Prozess vertrat. Die BVVG wurde darin verpflichtet durch eine Spezialfirma die Raupennester absaugen zu lassen. Die dabei entstandenen Kosten in Höhe von 3600 Euro sollte die Gesellschaft tragen.

Zwar ist das Grundstück inzwischen schon zweimal wieder verkauft worden, die Kostenerstattung stand dennoch im Raum. Mario Knoche, Referent für Rechtsfragen in der Niederlassung der BVVG in Magdeburg, erklärt: „Wir wollten eine grundsätzliche Klärung.“ Der gegenwärtige Eigentümer habe sich nach Angaben des Arendseer Bürgermeisters einer seit drei Jahren im Altmarkkreis Salzwedel gängigen Praxis angeschlossen. Weil sich das Land aus der zentralen Bekämpfung der Raupe vor etwa acht Jahren zurückgezogen habe, waren die Gemeinden auf sich gestellt. Im Altmarkkreis schlossen sich deshalb laut Klebe sechs Gemeinden und der Kreis zusammen, die eine gemeinsame Ausschreibung für die Bekämpfung mit einem Biozid vornehmen. „Dadurch sparen wir Kosten und können auch privaten Grundstückseigentümern mit Eichenbestand helfen“, erklärt der Bürgermeister. Die Betroffenen könnten sich im Ordnungsamt melden, so dass ihre Bäume mit auf die Bekämpfungsliste kommen. Anschließend erhalten sie von der Firma die ausgehandelte Rechnung. Klebe: „Das funktioniert sehr gut.“ Allein für die eigenen Grundstücke müsse die Stadt Arendsee dennoch 40.000 Euro im Jahr ausgeben.

Das Gericht argumentierte, dass von den Eichen selbst keine Gefahr ausgehe. Erst das Insekt ruft diese hervor. Es gebe aber keine Bestimmung, wie beim asiatischen Laubholzbockkäfer, die das Tier als gefährlich anvisiert und zur Bekämpfung vorschreibt, erklärte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Damit stelle dies auch keine vom Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Die „ordnungsrechtliche Haftung“ des Eigentümers sei damit abzulehnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bürgermeister Klebe: „Wir müssen jetzt im Stadtrat entscheiden, ob wir in die nächst höhere Instanz gehen.“