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Grabungen Raubgräber zerstören archäologische Funde

Für Archäologen sind Raubgräber ein bitterer Begleitumstand. Die selbsternannten Schatzsucher gibt es auch in Sachsen-Anhalt.

17.12.2017, 00:00

Halle/Magdeburg (dpa) l Raubgräber zerstören aus Sicht von Archäologen in Sachsen-Anhalt Zeugnisse der Menschheitsgeschichte. "Wir haben ganz klar auch in Sachsen-Anhalt ein Raubgräberproblem. Wir ahnen vermutlich nicht, wie viele unterwegs sind, es dürfte eine Dunkelziffer geben", sagte Susanne Friederich, Archäologin am Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle. "Ich habe den Eindruck, dass die Raubgräber lieber in schlecht einsehbare Waldgebiete gehen." Auch laufende archäologische Grabungen würden regelmäßig heimgesucht. "Wir nehmen deshalb immer die Funde vom Tage mit und bringen sie an einen sicheren Ort. Doch manchmal werde auf der Fläche nachgegraben.

Während es in der Antike meist Grabräuber waren, die wussten, dass in den Gräbern der Herrscher kostbare Beigaben liegen, ist das aktuelle Phänomen der Raubgräber die Folge des technischen Fortschritts. Immer mehr und immer bessere Detektoren, sogenannte Sonden, sind auf dem Markt zu haben. Diese Metallsuchgeräte können bis in Tiefen von 20 bis 30 Zentimetern mühelos Metall-Funde jeglicher Art lokalisieren. Zudem können die Geräte anzeigen, um was es sich handelt, also ob es Metallschrott ist oder etwas, was die Mühe lohnt, ein Loch zu graben.

"Im Jahr 2017 sind vier Anzeigen eingegangen, im Jahr 2016 war es ein Fall und 2015 zwei Fälle", sagte der zuständige Kriminalhauptkommissar für Kunst und Kultur beim Landeskriminalamt, Peter Meißner. "Bei den Anzeigen ging es um Vorbereitungshandlungen von Sondengängern. Wir haben aber auch eine sehr hohe Dunkelziffer dabei." Laut Meißner suchen die meisten Sondengänger nach Militaria. "Wenn dabei auch etwas anderes gefunden wird, nehmen sie es natürlich mit. Das Phänomen der Sondengänger ist flächendeckend zu beobachten", sagte Meißner.

Beispielsweise hob ein Sondengänger im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Ausrüstungsteile der deutschen Wehrmacht aus dem Zweiten Weltkrieg aus. Er habe sich dafür alte militärische Lagekarten besorgt.

Andererseits sei auch viel Unwissenheit in der Bevölkerung, sagte Archäologin Friederich. Etwa zehn mal im Jahr kämen Menschen mit Fundstücken, die sie beim Suchen mit einem Metalldetektor gefunden hätten, in das Landesmuseum. "Sie denken, dass sie der Geschichte etwas Gutes tun. Wenn ihnen erklärt wird, dass sie gar nicht in den Boden eingreifen dürfen, erschrecken sie, denn es ist ja nicht ihre Absicht, die eigene Geschichte zu zerstören", sagte Friederich.

Die einzig wahre Geschichtsquelle unserer Vorgeschichte liege im Boden, meint die Archäologin. Der Fall der Himmelsscheibe von Nebra ist mittlerweile weltbekannt und wird immer als Präzedenzfall genannt. Anfang Juli 1999 wurde sie von zwei Raubgräbern mit Metallsonden im Waldboden des Mittelberges bei Nebra (Burgenlandkreis) entdeckt und 2002 in der Schweiz sichergestellt. "Die Himmelsscheibe allein hat nicht die Aussagekraft wie der Fundzusammenhang. Und was bringt mir zum Beispiel ein Gräberfeld, wo alle Beigaben schon raus geklaubt sind?", argumentierte Friederich.

Zudem gebe es jährlich rund 50 Anfragen beim Landesmuseum. Gerade vor Weihnachten kommen etliche E-Mails, darin stünden Fragen wie: "Ich möchte meinem Sohn gerne eine Sonde schenken, wie kann ich damit umgehen?" oder "Ich möchte gerne legaler Sondengänger werden" oder "Wir sind drei Kids und möchten gerne mit der Sonde suchen gehen. Wir haben gehört, es ist nicht erlaubt, also bitten wir um die Erlaubnis".

"Natürlich darf man eine Sonde besitzen und sie auch benutzen. Aber sobald man im Boden gräbt, handelt es sich um eine Nachforschung und das ist ohne Nachforschungsgenehmigung nicht erlaubt", sagte die Archäologin. "Es ist eben so, dass die Bodenfunde uns allen gehören und deshalb haben wir auch ein Schatzregal in Sachsen-Anhalt."

Laut Friedrich gibt es in Sachsen-Anhalt 350 ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger, einige haben die Erlaubnis, mit der Sonde zu suchen. Aber sie sind nur auf ein bestimmtes Gebiet mit einer speziellen Fragestellung zugelassen. "Und wenn es dann einen positiven Ausschlag gibt, überlegen wir, wie wir weiter verfahren", sagt Friederich.