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Entsorgung von Gartenabfällen Laub und Grünschnitt verbrennen: So unterschiedlich sind Regeln in Sachsen-Anhalt

Viele Hobbygärtner entsorgen Laub und Grünschnitt, indem sie es verbrennen. Doch diese Praxis ist nicht überall in Sachsen-Anhalt erlaubt.

Von Tim Müller Aktualisiert: 25.02.2026, 14:26
In manchen Landkreisen Sachsen-Anhalts ist das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen erlaubt – und in manchen nicht.
In manchen Landkreisen Sachsen-Anhalts ist das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen erlaubt – und in manchen nicht. Foto: Imago/Bild 13

Halle (Saale)/Magdeburg/DUR. - Im Frühjahr und Herbst häufen sich in vielen Gärten Sachsen-Anhalts große Mengen an Laub, Ästen und Zweigen. Viele Hobbygärtner greifen dann zum Feuer, um die Gartenabfälle zu beseitigen. Doch Vorsicht: Das Verbrennen von Grünabfällen ist in Deutschland grundsätzlich verboten.

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Laub und Grünschnitt verbrennen: Verbot gibt es seit dem Jahr 2015

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Verbrennen von Gartenabfällen – und damit auch von Laub – nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bundesweit verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Allerdings können Bundesländer, Landkreise und Kommunen Ausnahmen zulassen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Gartenabfälle also doch verbrannt werden – etwa dann, wenn eine Kompostierung, eine Verwertung im Boden oder die Nutzung öffentlicher Entsorgungsangebote wie Biotonne oder Wertstoffhof nicht möglich oder zumutbar ist. In der Regel ist dafür jedoch eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung erforderlich.

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Weshalb ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt verboten?

Das Verbot für das Verbrennen von Laub hat gute Gründe:

  • Klimaschutz: Beim Verbrennen entstehen klimaschädliche Gase und Feinstaub, die besonders bei Windstille die Luft belasten und die Gesundheit gefährden.
  • Tierschutz: In Laub- und Grünschnitthaufen finden viele Kleintiere wie Igel Unterschlupf – ein Feuer kann für sie tödlich enden.
  • Ressourcenschonung: Gartenabfälle enthalten wertvolle Nährstoffe, die durch Kompostierung wieder in den Boden zurückgeführt werden können.

Laub und Grünschnitt in Sachsen-Anhalt verbrennen: Wo es erlaubt ist und wo nicht

In einigen Landkreisen von Sachsen-Anhalt ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt erlaubt. Jedoch gibt es wichtige Regeln zu beachten:

Landkreis Wittenberg:

  • Nicht erlaubt ist das Verbrennen in der Kernstadt Wittenberg, zu der die Stadtteile Wiesigk, Labetz, Luthersbrunnen, Elstervorstadt, Schlossvorstadt, Lindenfeld, Elbtor, Altstadt, Friedrichstadt, Lerchenbergsiedlung, Trajuhn, Teuchel, Stadtrandsiedlung, Tonmark, Rothemark, Piesteritz, Wittenberg-West und Kleinwittenberg gehören. Auch in der Ortschaft Reinsdorf mit den Ortsteilen Reinsdorf, Braunsdorf und Dobien ist das Verbrennen nicht gestattet.
  • In den restlichen Wittenberger Ortsteilen und auf dem Gebiet der Stadt Wörlitz ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt erlaubt. Und zwar können vom 15. Februar bis 31. März 2026 Laub und Grünschnitt jeweils wochentags im Zeitraum von 9 bis 17.30 Uhr, an Samstagen von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden.
  • Im übrigen Kreisgebiet (ohne die Ortsteile Bad Schmiedeberg, Großwig und Moschwig der Stadt Bad Schmiedeberg) ist das Verbrennen im Zeitraum seit 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 zu den gleichen Zeiten möglich.

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Landkreis Stendal:

  • Vom 1. Februar bis 15. März und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 ist das Verbrennen immer mittwochs bis samstags von 9 bis 18 Uhr erlaubt. An Feiertagen gilt die Regelung nicht.
  • Besonderheit: Das Verbrennen ist nur einmal in diesem Zeitraum gestattet.

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Altmarkkreis Salzwedel:

  • Laub und Grünschnitt kann vom 1. März bis zum 15. April 2026 sowie vom 1. Oktober bis 15. November 2026 verbrannt werden – und zwar montags bis samstags von 11 bis 17 Uhr.

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Burgenlandkreis:

  • Das Verbrennen ist vom 1. bis 31. März 2026 und vom 1. bis 31. Oktober 2026 zu folgenden Zeiten gestattet: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr.
  • Das Verbrennen an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2026 und Reformationstag am 31. Oktober 2026) ist dagegen nicht zulässig.
  • Ein Verbrennungsverbot im Oktober gilt für die Gemarkungen Weischütz, Schleberoda, Zeuchfeld, Pödelist, Eulau und Kleinjena.
  • Ein generelles Verbrennungsverbot gilt für die Gemarkungen Bad Bibra, Hirschroda, Zscheiplitz, Freyburg, Nißmitz, Naumburg, Bad Kösen, Hassenhausen, Kleinheringen, Schieben, Prießnitz, Weißenfels, Lützen, Starsiedel sowie Zeitz.

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Landkreis Harz:

  • Hier dürfen Gärtner ihren Grünschnitt einmalig vom 1. März bis 20. April 2026 und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 verbrennen. Erlaubt ist dies montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, an Samstagen von 8 bis 14 Uhr.
  • In den Gemarkungen Bad Suderode (Heilbad), Halberstadt, Ballenstedt (ausgenommen Ortsteil Asmusstedt) und Meisdorf ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ganzjährig verboten.

In den Landkreisen Börde, Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz sowie in den kreisfreien Städten Magdeburg, Dessau und Halle ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt verboten. 

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Welche Alternativen zum Verbrennen von Laub und Grünschnitt gibt es?

Anstatt Laub und Grünschnitt zu verbrennen, lässt es sich im heimischen Garten auch einfach wiederverwenden. 

  • Kompostieren: Auf dem Komposthaufen entsteht wertvoller Dünger, der die Bodenqualität verbessert.
  • Beete abdecken: Eine Laubschicht schützt Pflanzen im Winter vor Frost und bietet Insekten und Kleintieren Schutz.

Wer seine Gartenabfälle nicht verwerten kann, hat die Möglichkeit, sie über die Biotonne, die kommunale Kompostieranlage oder den Wertstoffhof zu entsorgen. Viele Gemeinden stellen zudem Laubsäcke oder -körbe bereit, die regelmäßig abgeholt werden.

Wichtig: Das Ablagern von Laub im Wald gilt als illegale Müllentsorgung und kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.