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Haftstrafe Urteil wegen Mordes im Reisebüro

Ein Mann muss lebenslang ins Gefängsnis, weil er in einem Einkaufszentrum in Halle seine Lebensgefährtin mit 29 Messerstichen getötet hat.

21.06.2018, 14:05

Halle (dpa) l Ein 49 Jahre alter Mann hat seine Lebensgefährtin in einem Reisebüro in Halle erstochen und ist dafür als Mörder verurteilt worden. Das Landgericht Halle verhängte am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn. Der Mann nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Er hatte den Erkenntnissen des Gerichts zufolge am 28. Dezember 2017 seine Lebensgefährtin mit 29 Messerstichen getötet. Sie hatte ihm wenige Wochen zuvor eröffnet, dass sie einen Liebhaber hat.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte die Tötungsabsicht bestritten und eine Verurteilung wegen Totschlags zu acht Jahren Haft beantragt.

Der Mann, der aus Kasachstan stammt und seit 20 Jahren illegal in Deutschland lebt, hatte vor Gericht zugegeben, die 40-Jährige in dem Reisebüro erstochen zu haben. Details nannte er nicht, sprach stattdessen von einem "dunklen Nebel". Im Urteil hieß es, er habe das Gespräch mit seiner trennungswilligen Partnerin gesucht. Es sei aber nicht zu seiner Zufriedenheit verlaufen. So habe er sich entschieden, sie zu töten. Er wartete, bis die letzten Kunden das Reisebüro verlassen hatten und stach dann mit dem Messer zu. Die Frau verblutete.

Ein Gutachter sagte noch vor den Plädoyers am Donnerstag, es gebe keine Hinweise auf eine seelische Erkrankung oder Störung des Angeklagten. Es liege auch keine Sucht vor. Der Gutachter charakterisierte den Mann als verschlossen.

Der Vorsitzende Richter formulierte den Eindruck, der 49-Jährige bedauere sich selbst. Er hätte aber anders handeln können. "Das Leben ist einmalig und nicht zu ersetzen." Es gebe keine gerechte Strafe, die Tat sei nicht wiedergutzumachen.