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Halle-Attentat Urteil am 21. Dezember erwartet

Am 22. Prozesstag gegen den Halle-Attentäter Stephan B. sind die ersten neun Plädoyers gehalten worden.

Von Matthias Fricke 01.12.2020, 18:29

Magdeburg l Am 22. Prozesstag gegen den Halle-Attentäter sind am Dienstag die ersten neun Plädoyers von insgesamt 21 durch die Nebenklageanwälte gehalten worden. Sie appellierten an den Senat des Oberlandesgerichtes den Angeklagten „für immer wegzuschließen“ und folgten damit weitgehend der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Bundesanwalt Kai Lohse hatte bereits am 21. Prozesstag die in Deutschland höchstmögliche Strafe für Stephan B. gefordert: Lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.

Einer der Opferanwälte ist Christian Eifler, der die Mutter des erschossenen Kevin S. vertritt. Er sagt in Richtung des Angeklagten: „Sie haben einer Mutter auf ekelhafteste Weise Ihr Kind genommen. Kevin war alles was sie hatte.“ Sein Kollege Erkan Görgülü, der den Vater des Toten vertritt, sagt, dass Kevin S. seit seiner Geburt mit einer schwersten Behinderung zu kämpfen hatte und sich trotzdem tapfer durchs Leben schlug.

Im Gegensatz zum Angeklagten Stephan B., der sich nach einer schweren Operation selbst aufgab. Görgülü: „Stattdessen saßen Sie in Ihrem Kinderzimmer vor dem Computer und machten andere für Ihr Schicksal verantwortlich.“ Der Anwalt sagt in Richtung des Senats: „Der Mann ist eine Gefahr für uns alle. Er gehört für immer weggeschlossen.“

Die Anwältin des Somaliers, der von Stephan B. mit dem Fluchtwagen angefahren und verletzt wurde, übte Kritik an der Bundesanwaltschaft. Diese hat den Vorfall nur als Unfall und fahrlässige Körperverletzung eingeordnet. Anwältin Ilil Friedmann: „Das war ganz klar ein rassistischer Mordversuch.“ Eine ähnliche Forderung stellt auch der Anwalt des Kioskbetreibers Ismet Tekim auf.

Sein Mandant war in der Nähe, als Stephan B. auf Polizisten schoss. Tekin habe sich gerade so hinter parkenden Autos in Sicherheit bringen können. Während Bundesanwalt Lohse die Situation nicht als versuchten Mord wertete, sieht Onur Özata diesen aber schon.

Anwältin Kristin Pietrzyk, die Überlebende aus der Synagoge vertritt, meint: „Der Angeklagte verübte die Tat zwar allein, er war aber kein isolierter Einzeltäter.“ Sein Publikum auf den sogenannten Imageboards (anonyme Internet-Plattformen) sei bedeutsam für ihn gewesen. Seine Zielgruppe waren vor allem Antisemiten, Rechtsradikale, Rassisten und Antifeministen. Die Anwältin spricht von „einer Community (Gemeinschaft), die nach Blut und Tod giert.“ Eine andere Anwältin ordnete ein: „Die Tat ist ein weiteres Glied in der Kette internationalen Rechtsterrorismus.“ Anwalt Gerrit Onken ist auch überzeugt: „Kein Rechtsterrorist radikalisiert sich allein.

In der Beweisaufnahme hatte der Senat an mehr als 20 Prozess­tagen 79 Zeugen und 13 Sachverständige angehört. Der Prozess wird Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil wird am 21. Dezember erwartet.

Weitere Infos zu dem 22. Prozesstag gibt es hier im Video von Videojournalistin Samantha Günther.