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Haustiere Deutliche Unterschiede bei Hundesteuer

Ein Hund kostet nicht nur Zeit und Aufmerksamkeit, sondern auch Geld. Wie viel muss in Sachsen-Anhalt berappt werden?

10.10.2019, 23:01

Magdeburg (dpa) l Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben im ersten Halbjahr 2019 rund 5 Millionen Euro Hundesteuer eingenommen. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden hervor. Dabei werden Hundebesitzer von den Städten und Gemeinden unterschiedlich stark zur Kasse gebeten, wie eine Stichprobe der Deutschen Presse-Agentur anlässlich des Welthundetags (10. Oktober) ergab. So sind in Seehausen in der Altmark für den ersten Hund 40 Euro Hundesteuer pro Jahr fällig, in Magdeburg sind es hingegen knapp 100 Euro. Mit der Hundesteuer allein ist es für die Besitzer in Sachsen-Anhalt nicht getan: Sachsen-Anhalt verlang als eines von sechs Bundesländern zwingend eine Haftpflichtversicherung für die Vierbeiner.

Auch wer mehr als ein Tier sein eigen nennt, hat deutlich höhere Kosten zu stemmen. So kostet zum Beispiel in Halle der Zweit- und jeder weitere Hund 180 Euro pro Jahr, in Wernigerode sind für den zweiten Hund 129 Euro und für jedes weitere Tier 156 Euro fällig. Noch teurer wird es für Besitzer von Hunden, die als Kampfhunde eingeordnet werden. Betroffen sind etwa Bullterrier, Mastiff oder American Staffordshire Terrier. In Dessau-Roßlau kostet es 700 Euro im Jahr, will man ein entsprechendes Tier halten. Auch dies ist in Sachsen-Anhalt nicht einheitlich geregelt.

Egal, wie hoch die Hundesteuer im Einzelnen ausfällt: Sie ist keineswegs zweckgebunden, wie manche Hundebesitzer glauben mögen. Vielmehr fließt sie in den allgemeinen Steuertopf der Kommunen und ist nicht etwa dafür gedacht, Hundekot im öffentlichen Raum zu entfernen. Unter anderem die Stadt Magdeburg erklärt zum Beispiel, dass die Steuer auch dazu dienen soll, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.

Von der Hundesteuer ausgenommen sind in der Regel Blinden-, Jagd- und Hütehunde. Bisweilen wird die Abgabe auch befristet ausgesetzt, wenn ein Hund im Tierheim erworben wird. In manchen Kommunen werden Ermäßigungen gewährt. Häufig ist diese daran gebunden, dass der Hund für bestimmte Aufgaben speziell ausgebildet wurde. Und auch die eigene Bedürftigkeit kann zu einer Steuerermäßigung führen – die Kommunen sind dafür der Ansprechpartner.