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Joggerin-Überfall Schlug Gewalttäter schon wieder zu?

Acht Monate nach seiner Entlassung soll der Quedlinburger Paul G. eine Joggerin angefallen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Von Dennis Lotzmann 20.05.2020, 01:01

Quedlinburg l Erst im September vergangenen Jahres ist einer der bekanntesten Gewaltäter des Landes aus der Haft entlassen worden. Nach nur acht Monaten steht Paul G. erneut unter Verdacht. Der 31-Jährige soll am Montag im Brühlpark in Quedlinburg eine Joggerin angegriffen und verletzt haben. Das 53-jährige Opfer konnte sich zu einer Parkbank retten, auf der ein Passant saß. Dieser rief den Rettungsdienst, während ein anderer Parkbesucher die Verfolgung aufnahm. Er sah den Beschuldigten in einer Wohnung verschwinden, die von der Polizei anschließend durchsucht wurde. Die Tatwaffe wurde nach Volksstimme-Informationen aber nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft stellte bisher keinen Haftantrag, weil die Gründe dafür nicht ausreichen würden. Laut Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck werde außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchter Vergewaltigung ermittelt. Dafür gebe es bisher keinen hinreichenden Verdacht.   

Paul G. saß bereits wegen mehrerer Gewaltstraftaten im Gefändnis. Unter anderem wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung an einer 18-jährigen Jugendlichen. Zuletzt hatte er in einem Waldstück ein elfjähriges Mädchen angegriffen. Weil dieses sich wehrte und dem Angreifer in die Hand biss, flüchtete der Täter. Seine DNA überführte ihn aber. Er wurde im Februar 2017 in diesem Fall wegen Körperverletzung für zwei Jahre Haft verurteilt, weil eine versuchte Vergewaltigung ihm nicht nachgewiesen werden konnte. Weil er in Berufung ging, blieb er zwischen Mai und August 2017 mit einer elektronischen Fußfessel auf freiem Fuß.

 

Außerdem führte der Fall beinahe zu einem Justizskandal, weil der Staatssekretär eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Richterates kassierte. Er hatte im Gericht angerufen und gefragt, ob für die Berufungsverhandlung ein schnellerer Termin gefunden werden konnte. Die Richter sahen sich in ihrer Unabhängigkeit beschnitten. Das Ministerium folgte dem nicht.

Die Volksstimme berichtet in ihrer Printausgabe am Mittwoch ausführlich über den neuen Vorfall.

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