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Justiz Mord im Harz: Fall fürs Verfassungsgericht

Zwei Anwälte wollen Urteil des Landgerichts Magdeburg kippen. Wird das Mordurteil aufgehoben?

Von Bernd Kaufholz 31.12.2020, 06:00

Magdeburg l Zwei Rechtsanwälte aus Wernigerode und Hameln ziehen im Januar mit einem Mordfall aus dem Harz vor das Bundesverfassungsgericht. Michael Stehling und Roman von Alvesleben wollen mit diesem Schritt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg und die Bestätigung durch den Bundesgerichtshofs kippen.

Ausgangspunkt ist ein Mord am 2. Januar 2019. Damals hatten sich vier junge Männer, die als Sicherheitsleute der Westernstadt „Pullman City“ arbeiteten, zusammengetan, um einem 30-Jährigen eine „Lehre zu erteilen, der in Blankenburg und Umgebung für Unruhe gesorgt hat“. Gegen 21.30 Uhr war es zu einer Gewaltorgie durch das „schwarze Rächerkommando“ gekommen, an der später ein fünfter Mann beteiligt war.

Das Opfer konnte zwar erst noch fliehen, wurde dann aber gestellt, kniete nieder, hob die Arme und wurde dennoch zu Tode traktiert.

Die Jugendstrafkammer am Landgericht Magdeburg hatte vier Täter Ende August wegen Mordes zu lebenlanger Haft verurteilt. Der BGH bestätigte vor wenigen Tagen das Urteil.

Der fünfte Täter wurde in einem separaten Verfahren am Landgericht Magdeburg wegen Körperverletzung zu einer zeitlich begrenzten Haftstrafe verurteilt. Er hatte zuvor gegen die vier anderen Männer ausgesagt.

Und genau darin sehen die Rechtsanwälte „einen Fall von Verletzung der Gleichbehandlung“ ihres Mandanten Christian M. – einem der vier Haupttäter –, so von Alvesleben gestern zur Volksstimme. „Es wurde mit zweierlei Maß gemessen“, ergänzt Stehling. „Schon, dass zwei Kammern zum selben Fall verhandelt haben und von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen wurde, ist aus unserer Sicht nicht verfassungskonform.“

Zwar gebe es „hohe Hürden“ für eine sogenannte Jedermannsklage vor dem Bundesverfassungsgericht, so von Alvesleben, „aber wer nicht wagt, nicht gewinnt“.

Die Anwälte wollen erreichen, dass der 27 Jahre alte Verurteilte ebenfalls eine zeitlich begrenzte Strafe ausgesprochen bekommt. Dafür müsste das Mordurteil aufgehoben werden.

Stehling: „Wir stellen gerade das umfangreiche Material zusammen, das das Verfassungsgericht verlangt. Bekommen wir Recht, werden wir mit der Entscheidung beim Landgericht Magdeburg Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Sonst bleibt uns noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof.“