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Keine höheren Renten für Ex-Stasi-Mitarbeiter

28.12.2016, 10:26
Auf einem Schein für eine Lebensversicherung liegen Münzen und Geldscheine. Foto: Arno Burgi/Archiv
Auf einem Schein für eine Lebensversicherung liegen Münzen und Geldscheine. Foto: Arno Burgi/Archiv dpa-Zentralbild

Karlsruhe (dpa) - Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können nicht auf höhere Renten hoffen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss sieben Verfassungsbeschwerden gegen die geltenden Regelungen dazu nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer, ehemalige hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter, hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre in der DDR erworbenen Sonderrenten nicht in voller Höhe in das bundesdeutsche Rentensystem übernommen wurden. Sie sahen unter anderem ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt.

Hierzu hatte das oberste deutsche Gericht bereits im Jahr 1999 grundsätzlich geurteilt. Danach dürfen Ansprüche aus solchen Sonderrenten zwar nicht pauschal zurückgewiesen oder gar für nichtig erklärt werden. Es ist aber zulässig, sie zu begrenzen. Mit dem aktuellen Beschluss bleibt das Gericht bei dieser Sichtweise. Eine neue verfassungsrechtliche Prüfung sei nicht notwendig.

Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1999 zur Rentenüberleitung

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. November

Infos zu den Vorinstanzen der einzelnen Beschwerden