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Urteil Klage um "Judensau"-Relief zurückgewiesen

Das antijüdische Relief an der Wittenberger Stadtkirche muss vorerst nicht entfernt werden. Das entschied das Oberlandesgericht.

04.02.2020, 15:34

Naumburg (dpa) l Das Oberlandesgericht Naumburg wies am Dienstag die Berufungsklage eines Mannes gegen die evangelische Stadtkirchengemeinde zurück, das antijüdische Relief zu entfernen. Die als "Judensau" bezeichnete Sandsteinplastik, die im 13. Jahrhundert entstanden ist, sei isoliert betrachtet eine Beleidigung. Jedoch habe sie als Teil eines heutigen Mahnmals mit Erklärtafel an der Kirche keinen beleidigenden Charakter mehr, hieß es in der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters des 9. Zivilsenats, Volker Buchloh.

Zugleich ließ der 9. Zivilsenat des OLG eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Kläger Michael Dietrich Düllmann ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Deutschland. Er hatte argumentiert, die Schmähplastik sei eine Beleidigung von Menschen jüdischen Glaubens, diffamiere das Judentum und symbolisiere täglich den Antisemitismus in der Kirche und in der Gesellschaft.

Antijüdische Plastiken gibt es in Deutschland auch an anderen Kirchen wie dem Kölner Dom. Gegen das Urteil des OLG kann der Kläger innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Revision einlegen, wie ein Gerichtssprecher erklärte.