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Koalitionsvertrag: Keine Frist mehr für SED-Opfer

Aktualisiert: 09.06.2025, 13:56

Berlin (dpa) - Die künftige Bundesregierung will die Frist für die Rehabilitierung von SED-Opfern streichen. "Den durch SED-Unrecht Geschädigten steht auch in Zukunft eine gesellschaftliche Anerkennung und Rehabilitierung zu. Deshalb wird die Koalition die Fristen in den Rehabilitationsgesetzen streichen", heißt es im Koalitionsvertrag, auf den sich Union und SPD geeinigt haben.

Nach den bisherigen Regelungen ist es nur bis Ende 2019 möglich, einen Antrag zu stellen. "Auch wenn das zugefügte Unrecht nicht ungeschehen gemacht werden kann, können die Menschen durch Anerkennung und Entschädigung zumindest eine gewisse Linderung und Anerkennung erfahren", teilte die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur am Donnerstag mit.

Der Koalitionsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Zudem ist unklar, ob die SPD-Basis in einer Mitgliederbefragung einer Regierungsbeteiligung ihrer Partei zustimmt.

In dem Entwurf heißt es auch, das Stasi-Unterlagen-Gesetz habe sich bewährt. Nach dem Willen der künftigen Regierung soll es weiterhin möglich sein, "für einen weiter zu beschränkenden Personenkreis" Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für die DDR-Staatssicherheit zu überprüfen. Die Frist soll demnach bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.

Im "Benehmen mit den Opferverbänden" soll die Stasi-Unterlagen-Behörde zukunftsfest gemacht werden.

Entwurf des Koalitionsvertrags

Bundesstiftung Aufarbeitung zum Koalitionsvertrag