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Land verdreifacht Aufenthaltsdauer in Asyl-Erstaufnahme

31.01.2019, 14:06

Magdeburg (dpa/sa) - Asylbewerber dürfen künftig drei Mal so lange wie bisher in der Erstaufnahme untergebracht werden. Der Landtag beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Aufnahmegesetzes. Die maximale Verweildauer in der Erstaufnahme wird von sechs auf 18 Monate erhöht. Erst danach sollen Asylsuchende auf die Kommunen verteilt werden. Das Land will damit die Kommunen entlasten. Zudem erhofft man sich, dass so mehr erfolglose Asylbewerber freiwillig in ihre Heimat zurückkehren.

Asylbewerber sollen nach dem Willen der Landesregierung möglichst bis zum Ende ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahme bleiben. Familien mit minderjährigen Kindern, alleinreisende Frauen und Schutzsuchende mit schweren Erkrankungen sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Der Bund hatte mit einer Öffnungsklausel im Asylgesetz eine längere Unterbringung in der Erstaufnahme möglich gemacht. Sachsen zum Beispiel hatte bereits im Dezember eine Verlängerung auf zwei Jahre auf den Weg gebracht.