Termin am 4. September Bundesgericht verhandelt Extrastunde für Sachsen-Anhalts Lehrer
In einer Revisionsverhandlung befassen sich am 4. September die Leipziger Bundesverwaltungsrichter mit der sogenannten Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt. In Bayern hatten Richter zuletzt in einer ähnlichen Sache zugunsten von Lehrern entschieden.
Aktualisiert: 03.06.2025, 18:02

Magdeburg/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 4. September um 11 Uhr über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Vorgriffsstunde für Sachsen-Anhalts Lehrer (Aktenzeichen: BVerwG 2 CN 2.24 sowie 1.24).