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Termin am 4. September Bundesgericht verhandelt Extrastunde für Sachsen-Anhalts Lehrer

In einer Revisionsverhandlung befassen sich am 4. September die Leipziger Bundesverwaltungsrichter mit der sogenannten Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt. In Bayern hatten Richter zuletzt in einer ähnlichen Sache zugunsten von Lehrern entschieden.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 03.06.2025, 18:02
Die GEW-Mitglieder Anke Prellwitz und Volker Thiele klagen erneut gegen die Vorgriffsstunde.
Die GEW-Mitglieder Anke Prellwitz und Volker Thiele klagen erneut gegen die Vorgriffsstunde. Foto: Alexander Walter

Magdeburg/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 4. September um 11 Uhr über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Vorgriffsstunde für Sachsen-Anhalts Lehrer (Aktenzeichen: BVerwG 2 CN 2.24 sowie 1.24).