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Höherer Rundfunkbeitrag Bundesverfassungsgericht gibt Sendern recht

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt statt gegeben. Damit kann der Rundfunkbeitrag von 17,50 auf 18,36 Euro je Haushalt und Monat steigen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) will sich am Mittag äußern.

Von Alexander Walter 05.08.2021, 09:02
Die Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt war nicht rechtmäßig, befanden die Karlsruher Richter.
Die Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt war nicht rechtmäßig, befanden die Karlsruher Richter. Soeren Stache/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalt habe mit seiner Blockade der Abstimmung über die zur Beitragserhöhung im Dezember die Rundfunkfreiheit verletzt, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstagvormittag. Ein Land allein könne nicht die Entscheidung über die Anhebung des Rundfunkbeitrags stoppen. Damit ist der Weg für eine Beitragserhöhung um 86 Cent je Haushalt und Monat frei - mit Wirkung ab 20. Juli dieses Jahres. Sachsen-Anhalt muss zudem Auslagen der Sender erstatten.

Eine unabhängige Expertenkommission (KEF) hatte die Beitragserhöhung empfohlen. Geplant war sie ursprünglich bereits zu Jahresbeginn. Für die Sender geht es um den Ausgleich einer Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro bis 2024. Es ist die erste Beitragserhöhung seit 2009.

An der Entscheidung über die Haltung zur Beitragserhöhung war Sachsen-Anhalts damalige Kenia-Koalition im Winter fast zerbrochen. Als sich abzeichnete, dass die CDU anders als SPD und Grüne die Erhöhung - mit der AfD - ablehnen würde, zog Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) eine notwendige Abstimmung im Landtag zurück. Die Beitragserhöhung kam so bundesweit nicht zustande. Im Streit über das Vorgehen entließ Haseloff damals seinen Innenminister Holger Stahlknecht (CDU).

Die Entscheidung fällt inmitten der Koalitionsgespräche für eine neue Regierung für Sachsen-Anhalt. CDU, SPD und FDP verhandeln derzeit über einen neuen Koalitionsvertrag. Nach Volksstimme-Informationen soll das Ziel umstrittene Ziel der „Beitragsstabilität“ der Kenia-Koalition im neuen Koalitionsvertrag einer „Deutschland“-Koalition nicht mehr stehen. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender aber keine „ordentlichen Sparmaßnahmen“ präsentieren, werde man auch künftig einer Beitragserhöhung nicht zustimmen, war aus CDU-Kreisen zu hören. An der Frage werde eine neue Regierung im Übrigen aber auch nicht zerbrechen.

Ministerpräsident Reiner Haseloff will sich am Donnerstagmittag in einer Pressekonferenz zum Urteil äußern.