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Landtagswahl Darf ich wählen, wenn ich keine Benachrichtigung erhalten habe?

Keine Benachrichtigung im Briefkasten gehabt, Briefwahl verschwitzt? Wie Wähler jetzt noch ihr Kreuz machen können.

Von Massimo Rogacki Aktualisiert: 04.06.2021, 16:07
Wer seinen Stimmzettel abgibt, muss sich vorher ausweisen.
Wer seinen Stimmzettel abgibt, muss sich vorher ausweisen. Foto: imago

Magdeburg - Am Sonntag (6. Juni) ist Landtagswahl. Es kann in Einzelfällen passieren, dass die Wahlbenachrichtigung nicht angekommen ist.

Wahlberechtigte, die keine Post erhalten haben, können trotzdem am Sonntag ins Wahllokal gehen. Es reicht, sich dort mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer nicht weiß, welches Wahllokal das richtige ist, wendet sich an die Gemeinde.

Kann ich jetzt noch die Briefwahl beantragen?

Wer auf den letzten Drücker noch Briefwahl beantragen möchte: Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag (4. Juni 2021), 18 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Da eine Zustellung in diesen Fällen nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeinde abholen oder können die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen. 

Wichtiger Hinweis für die Wähler, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben: Bitte fragen Sie umgehend bei Ihrer Wohnortgemeinde nach. Ist der Wahlschein nicht zugegangen, kann bis Samstag (5. Juni), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Der nicht zugegangene Schein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.

Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahl-Sonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. In besonderen Fällen (etwa plötzliche Erkrankung, Quarantänefall) ist eine Beantragung der Briefwahl noch durch Bevollmächtigte am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Im Wahllokal sind das Tragen einer medizinischen Maske ( Ausnahme: ärztliche Bescheinigung), Handdesinfektion und Abstandhalten Pflicht.

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann appelliert an alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung beizutragen.