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Doppelmandat Der Diener zweier Herren. Ein AfD-Abgeordneter aus Sachsen-Anhalt sitzt im Landtag und auch noch im Bundestag

Der Altmärker Matthias Büttner sitzt derzeit im neu gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt und auch im Bundestag. Ist das erlaubt?

Von Michael Bock Aktualisiert: 14.07.2021, 05:20
Der Altmärker Matthias Büttner ist derzeit Diener zweier Herren.
Der Altmärker Matthias Büttner ist derzeit Diener zweier Herren. Foto: Matthias Büttner

Magdeburg - Der Altmärker Matthias Büttner ist derzeit Diener zweier Herren. Der 30-jährige Stendaler ist seit der Landtagswahl (6. Juni) Parlamentarier im neu gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt. Zugleich sitzt der Stendaler auch noch im Bundestag. Diesem gehört der gelernte Informatiker seit 2017 an.

Wie ist das möglich? Eine Landtagssprecherin sagte am Dienstag: „In Sachsen-Anhalt gibt es keine Unvereinbarkeit der Mandate im Landtag und im Bundestag. Allerdings werden die Grundentschädigungen verrechnet.“ Das Doppelmandat ist also erlaubt. Der Landeshaushalt wird kaum belastet. Denn der Landtagsabgeordnete bekommt keine Grunddiät in Sachsen-Anhalt (7230,85 Euro brutto im Monat) , wenn er parallel im Bundestag oder im EU-Parlament sitzt. So ist es in Paragraf 27 des Abgeordnetengesetzes geregelt. Ein Bundestagsabgeordneter bekommt aktuell 10.083,47 Euro brutto monatlich). Wer ein Doppelmandat innehat, erhält jedoch in Sachsen-Anhalt Zuschüsse für die Beschäftigung von Mitarbeitern und die Einrichtung eines Wahlkreisbüros.

Die Debatte um Doppelmandate wird jetzt auch in Sachsen-Anhalt neu entfacht. Die Linke will auf parlamentarischem Weg ein Verbot erreichen. Die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern sagte der Volksstimme am Dienstag: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch moralisch integer.“ Allein der Arbeitsaufwand sei nicht zu schaffen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt klar: „Es steht dem Gesetzgeber auf Bundes- und auf Landesebene frei, Doppelmandate zu verbieten. Daraus folgt unweigerlich, dass auch die Kürzung einer Abgeordnetenentschädigung aufgrund der Inhaberschaft eines weiteren Mandates verfassungskonform ist.“

In Deutschland untersagen bislang nur Niedersachsen und Thüringen das Doppelmandat. Die einen in der Landesverfassung, die anderen im Abgeordnetengesetz.

Der Potsdamer Professor für Öffentliches Recht, Thorsten Ingo Schmidt, plädiert für ein Verbot des Doppelmandats. Er sagte am Dienstag der Volksstimme, niemand könne in der Doppelfunktion seine Aufgaben vollständig bewältigen. Die Funktionsfähigkeit eines Parlaments werde beeinträchtigt, wenn etwa Abgeordnete wegen ihres zweiten Mandats Sitzungen fernblieben. Interessenkonflikte seien programmiert – wenn zum Beispiel über den Bund-Länder-Finanzausgleich diskutiert werde.

Der Stendaler AfD-Abgeordnete Matthias Büttner ist in der Doppelmandats-Debatte kein Einzelfall. In der Vergangenheit waren auch Politiker wie Jürgen Möllemann (FDP), Oskar Lafontaine (Linke) oder Frauke Petry (fraktionslos) zeitweise im Bundestag und im Landtag. In Sachsen-Anhalt saß zuletzt der AfD-Politiker Andreas Mrosek von Oktober 2017 bis April 2018 in beiden Parlamenten.

Büttner sieht in seinem etwa dreimonatigen Doppelmandat kein Problem. Er sorge jetzt für den nahtlosen Übergang, sagte er. Zudem hätten Bundestag und Landtag doch bald Sommerpause. 2018 hatte es indes in Nordrhein-Westfalen den Vorstoß gegeben, Doppelmandate zu verbieten. Antragsteller: die AfD.