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Gerichtsurteil Die AfD gerät jetzt mächtig unter Druck - ein Kommentar

Der Verfassungschutz darf die AfD als „Verdachtsfall“ einstufen. Das hat Konsequenzen.

Von Michael Bock Aktualisiert: 09.03.2022, 18:59
Die AfD darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Für die Partei kann das fatale Folgen haben.
Die AfD darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Für die Partei kann das fatale Folgen haben. Foto: dpa

Magdeburg - Der Verfassungsschutz darf die AfD und ihre Jugendorganisation als Verdachtsfall einstufen und als Ganzes mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Heißt: E-Mails mitlesen, Telefone abhören, V-Leute einsetzen.

Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln ist eine Zäsur. Die AfD steht nun, gerichtlich bestätigt, in der ganz rechten Ecke. Damit gerät die Partei massiv unter Druck.

Schon zeichnen sich die nächsten Diskussionen ab. Etwa: Darf eine AfD-nahe Stiftung mit Steuergeld finanziert werden? Das wäre ein Unding. Viele Teile der AfD stehen für Hass und Hetze. Da muss ein wehrhafter Staat in jeder Hinsicht Kante zeigen.

Auch die Debatte um AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst wird spannend. An der Verfassungstreue von Beamten darf kein Zweifel bestehen. Da wird künftig mit Argusaugen hingeschaut. Und das völlig zu Recht. Das Gericht hat der AfD einen braunen Stempel aufgedrückt. Das Urteil dürfte gemäßigtere Mitglieder abschrecken. Die AfD steht vor einer weiteren Zerreißprobe.