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Corona Sachsen-Anhalt Für Außengastronomie entfällt die Testpflicht komplett

Neue Lockerungen ab Mittwoch: Für die Außengastronomie wird kein Test mehr benötigt, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. Das gilt nicht nur für Biergärten.

Von Jens Schmidt Aktualisiert: 03.06.2021, 05:53
Ministerpräsident Reiner Haseloff und sein Kabinett haben neue Lockerungen beschlossen. Sie gelten seit dem 2. Juni.
Ministerpräsident Reiner Haseloff und sein Kabinett haben neue Lockerungen beschlossen. Sie gelten seit dem 2. Juni. dpa

Magdeburg - Wegen stark sinkender Corona-Infektionszahlen hat Sachsen-Anhalts Landesregierung neue Lockerungen beschlossen. Diese gelten ab dem 2. Juni um 0 Uhr. Voraussetzung: Im Landkreis oder der kreisfreien Stadt muss die Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tage unter 35 gelegen haben. Zudem wichtig: Bei den genannten Obergrenzen zählen vollständig Geimpfte und Genesene nicht mit. Beispiel Feier: In Innenräumen sind bei organisierten Festen bis zu 100 Gäste erlaubt - plus Geimpfte und Genesene.

Die neue Verordnung gilt bis zum 29. Juni. Sollten die Inzidenzen weiter stark fallen, seien noch vor Ablauf dieser Frist weitere Lockerungen möglich, sagten Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Was wird jetzt gelockert?

Gastronomie: Zunächst sollte die Testpflicht nur in Biergärten fallen. Nun wurde sie für alle Gaststätten, Cafés und Kneipen aufgehoben, sofern die Gäste draußen bewirtet werden. Innen muss weiterhin ein gültiger Test vorgezeigt werden.

Private Kontakte: Jeder darf sich mit zehn weiteren Personen treffen - die Zahl der Haushalte ist unerheblich. So sind wieder private Feiern möglich.

Veranstaltungen: Für professionell organisierte Veranstaltungen und Feiern gelten höhere Obergrenzen. Innen: Maximal 100 Personen. Außen: höchstens 250 Gäste. Tets sind nötig. Für Trauerfeiern gibt es keine Beschränkungen.

Bäder: Eine Testpflicht gibt es nur in Hallenbädern oder kombinierten Anlagen. Für Freibäder sind keine Tests mehr vorgeschrieben.

Sportveranstaltungen: Die Teilnehmerzahlen sind auf 250 (innen) und 500 (außen) begrenzt. Es besteht Testpflicht.

Ferienlager und Herbergen dürfen wieder öffnen.

Kultur: Sämtliche Proben sind im Freien oder in geschlossenen Räumen wieder möglich. Beim Singen gilt aber weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern. Auch für Theater, Kinos und Konzerthallen gilt, dass innen höchstens 250 und außen maximal 500 Gäste zulässig sind. Ein Negativtest muss stets vorgelegt werden.

Läden: Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Für alle Geschäfte sind ein Kunde je 10 Quadratmeter Ladenfläche erlaubt.

Schule: Ab 7. Juni dürfen landesweit wieder alle Schüler gemeinsam in der Klasse lernen. Eine Pflicht zur Präsenz gibt es aber weiterhin nicht. Zudem startet das Land das Hilfsprogramm „Aufholen nach Corona“. Finanziert werden Nachhilfekurse, der Einsatz pensionierter Lehrer, verstärkte Schulsozialarbeit, Freiwilligendienste, Ferien und Erholungsfahrten. Der Bund gibt dafür den Ländern zwei Milliarden Euro.