Corona Lockerungen Grünes Licht für größere Konzerte in Sachsen-Anhalt
Konzerte, Sport und Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern sind in Sachsen-Anhalt wieder leichter möglich. Die neuen Corona-Regeln gelten ab Mittwoch.

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich gestern auf weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Die Infektionszahlen sind zwar wieder leicht gestiegen, bewegen sich aber weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Die landesweite Inzidenz liegt bei 1,4.
Vor allem Veranstalter hatten gefordert, die strengen Zuschauerlimits zu lockern, da andernfalls größere Konzerte oder Messen mangels Wirtschaftlichkeit nicht stattfinden könnten. Bisher lagen die Grenzen bei 500 (innen) und 1000 (außen) Gästen. Die Regierung hat nun neue Regeln festgelegt, die gleichermaßen für Kultur und Sport gelten.
Ab Mittwoch sind auch Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern möglich. Bedingung: Das Gesundheitsamt gibt grünes Licht und Abstands- sowie Hygieneregeln werden eingehalten. Es besteht Testpflicht – außer für Genesene und vollständig Geimpfte. Bei Veranstaltungen mit bis zu 5000 Zuschauern entscheidet das Amt über die zulässige Höchstzahl der Gäste. Die in Magdeburg geplante Open-Air-Konzertreihe im Elbauenpark mit etwa 2500 Zuschauern im August wäre demnach möglich.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern gilt ein landesweit einheitliches Limit: Erlaubt sind maximal 50 Prozent Auslastung der Veranstaltungsstätte. Die absolute Obergrenze liegt bei 25000 Zuschauern. Diese Regel betrifft vor allem Stadien oder große Hallen. Ins Fußballstadion Magdeburg können demnach etwa 15000 Fans kommen. Bei einem Konzert in der Magdeburger Getec-Arena (Bördelandhalle) können dies etwa 3000 sein.
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Steffen Schüller, Chef der Magdeburger Veranstaltungs- und Messegesellschaft am Freitag der Volksstimme.
Weniger Tests
Auch für Handel und Tourismus gibt es einige Erleichterungen:
- In Läden und auf Messen wird die Regel „Ein Kunde je 10 Quadratmeter“ abgeschafft, sofern genügend Abstand eingehalten wird. Das hatte die Handwerkskammer gefordert.
- Gäste müssen in Hotels und Pensionen nur noch einen Test bei der Anreise vorzeigen.
- Landkreise und kreisfreie Städte können die Testpflicht für Zoos, botanische Gärten, Indoor-Spielplätze, Saunen und Spielhallen aufheben. Vorausgesetzt, die Inzidenz liegt mindestens zehn Tage lang unter 35.
- Auch bei Veranstaltungen wie betrieblichen Sommerfesten oder Seminaren mit bis zu 50 Teilnehmern entfällt die Testpflicht.
- Flohmärkte sind wieder zugelassen.
Am Montag will Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Verordnung unterzeichnen. Sie gilt bis 5. August. Danach entscheidet die Regierung über mögliche weitere Lockerungen.