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Notbremsegesetz Hier müssen Schulen in Sachsen-Anhalt ab Montag schließen

Wie geht es mit dem Notbremsegesetz weiter? Nach Zahlen des RKI müssen vier Kreise in Sachsen-Anhalt sowie Halle die Schulen am Montag schließen. Sonst gilt vielerorts Wechselunterricht. Magdeburg übt Kritik an den kurzen Fristen für die Umsetzung des Gesetzes.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 23.4.2021, 14:44

Magdeburg. Nach den Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes müssten ab Montag Schulen in fünf Regionen in Sachsen-Anhalt schließen. Betroffen wären nach der maßgeblichen Datenlage des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Kreise: Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Harz sowie die Großstadt Halle. Alle diese Regionen lagen an den ausschlaggebenden Tagen Dienstag bis Donnerstag dieser Woche bei den Inzidenzwerten oberhalb der kritischen Marke von 165. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche neu an einer Corona-Infektion erkranken.

Regionen, deren Inzidenz zuletzt drei Tage lang oberhalb 100 lag, müssen laut Gesetz am übernächsten Tag und damit ebenfalls ab Montag in den Wechselunterricht mit verkleinerten Lerngruppen gehen. Das gilt auch für Grundschulen - bislang wurde dort nach bisher geltendem Ampelmodell meist Präsenzunterricht angeboten. Laut den Zahlen des RKI beträfe das Wechselmodell formal fast alle übrigen Regionen des Landes zu - darunter Magdeburg, Dessau-Roßlau oder die Altmarkkreise.

Einzig im Kreis Wittenberg lag die Inzidenz am Donnerstag mit 98 unter 100. Schulen könnten damit ab Montag formal Präsenzunterricht anbieten. Ein Kreissprecher sagte allerdings, man gehe davon aus, dass die Inzidenz 98 eine Ausnahme war. In der nächsten Woche blieben die weiterführenden Schulen daher im Wechselunterricht und neuerdings auch die Grundschulen.

Eine einheitliche Verlautbarung des Landes zur Öffnung oder Schließung von Schulen gab es am Freitag nicht. Zur Begründung hieß es etwa vom Bildungsministerium: Beim Notbremsegesetz handele es sich um ein Bundesgesetz. Für die Bekanntmachung der neuen Regelungen sind damit die Schulträger, also in der Regel Landkreise und Großstädte zuständig.

Magdeburgs Oberbürgermeister kritisierte die kurze Frist, die der Gesetzgeber den Handelnden vor Ort für die Anwendung des Gesetzes eingeräumt hat. Trümper ergänzte, die Aufgabe der Stadt beschränke sich auf die Bekanntmachung der Regeln. Es werde keinen Verwaltungsakt zur Öffnung oder Schließung von Schulen geben. Kritik sei an die Bundesregierung zu richten, hieß es ergänzend in einer Mitteilung der Stadt.

Mehrere Landkreise kündigten am Freitagmittag Pressekonferenzen zum weiteren Vorgehen an. Der Kreis Mansfeld-Südharz bestätigte bereits die Schließung von Kitas und Schulen wegen des Überschreitens der Inzidenzgrenzwerte. Der Burgenlandkreis, in dem trotz hoher Inzidenz zuletzt ein Modellprojekt Schulöffnungen ermöglicht hatte, kündigte für Freitagnachmittag eine Pressekonferenz an.

Von Schließungen generell ausgenommen sind Abschlussklassen. Eine Notbetreuung wird laut Gesundheitsministerium für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufsgruppen sichergestellt.