1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Landespolitik
  6. >
  7. Im Prozess gegen Kindes-Entführer schließt Gericht die Öffentlichkeit aus

Justiz Im Prozess gegen Kindes-Entführer schließt Gericht die Öffentlichkeit aus

Wegen Entführung und versuchten Mordes an einer Sechsjährigen muss sich seit Dienstag (1. Juni) der 25-jährige Sebastian L. am Landgericht Halle verantworten.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 01.06.2021, 12:53
Der Ageklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
Der Ageklagte wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: Matthias Fricke

Halle - Gegen einen 25-jährigen Mann aus Halle hat am Dienstag (1. Juni) der Prozess am Landgericht Halle begonnen. Kurze Zeit später wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Kindesentführung einer Sechsjährigen am Nikolausmorgen 2020 in Halle hatte landesweit für Entsetzen gesorgt. Der Vorwurf: Nach dem der Angeklagte das Mädchen aus dem Bett in der Wohnung ihrer Eltern entführt hat, missbrauchte der 25-Jährige sie in einer Nebenstraße und warf sie anschließend in die eiskalte Saale. Die Kleine überlebte nur, weil zwei Jogger sofort reagierten und sie retteten. Beide wurden erst vor wenigen Tagen durch Innenminister Michael Richter (CDU) dafür ausgezeichnet.

Staatsanwalt Klaus Wiechmann wirft dem Angeklagten Menschenraub in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie versuchten Mord vor. Das Gericht um den Vorsitzenden Jan Stengel gab gleich zu Beginn der Verhandlung den rechtlichen Hinweis, dass dies als einheitliche Tat im Rechtssinn zu werten sei. Dem Angeklagten droht eine langjährige bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Vorausgesetzt die Kammer hält den Angeklagten am Ende für schuldig und schließt sich nicht der Meinung des Verteidigers Marian Peter-Bohley an. Er hält laut vorliegender Gutachten seinen Mandanten für schuldunfähig. In diesem Fall käme die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrischen Klinik in Betracht.

Aus diesem Grund stellte er auch gleich zu Beginn der Verhandlung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Nebenklagevertreterin appellierte an die anwesenden Pressevertreter zum Schutz des Opfers keinen Vornamen des Mädchens zu nennen und in der Berichterstattung zu sehr ins Detail zu gehen. „Die ganze Familie ist schwer traumatisiert“, sagte Rechtsanwältin Sigrid Anna Buthmann.

Am Ende schlossen sich auch Staatsanwalt Klaus Wiechmann und auch die Nebenklagevertreterin dem Antrag an. Das Gericht schloss daraufhin die Öffentlichkeit bis zum Verlesen des Urteils aus.

Sebastian L. soll an jenem Morgen des 6. Dezember kurz nach 7 Uhr auf die Briefkastenanlage des Wohnblocks geklettert sein und von dort das angekippte Fenster zu der Parterrewohnung der Eltern geöffnet haben. Er trug das Kind, dem er den Mund zuhielt, aus der Wohnung und verschwand. Erst gegen 7.30 Uhr bemerken die Eltern das Verschwinden des Kindes und alarmierten die Polizei.

Der 25-Jährige habe das nur mit einem Schlafanzug und lilafarbenen Strümpfen bekleidete Mädchen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in eine Seitenstraße geschleppt und sexuell missbraucht. Anschließend soll laut Anklage Sebastian L. mit dem Mädchen auf dem Arm in Richtung Saale gelaufen sein. Das Geschehen hat eine Überwachungskamera erfasst. Mit einem Schal habe er in Tötungsabsicht, so ist sich der Staatsanwalt sicher, das Mädchen mehrfach gedrosselt. Danach habe er die Kleine in die Saale gestoßen, um sie zu töten und die vorangegangenen Straftaten zu verdecken.