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bundes-notbremse Nächtliche Ausgangssperren in Sachsen-Anhalt - doch wer soll das kontrollieren?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft geht von einer nahezu flächendeckend Umsetzung der nächtlichen Ausgangssperre aus. Kommt nun die Bundeswehr zum Einsatz?

Von Aline Wobker 26.4.2021, 09:47
In Sachsen-Anhalt wird die nächtliche Ausgangssperre wohl nahezu Flächendeckend in Kraft treten.
In Sachsen-Anhalt wird die nächtliche Ausgangssperre wohl nahezu Flächendeckend in Kraft treten. Symbolfoto: dpa

Magdeburg.  Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) greift offen die Bundes-Notbremse an: "Ein kontinuierlicher Personalabbau hat die Personaldichte planmäßig geschwächt. Aufgrund der nun seit Jahren mehr als „nur" angespannten Personalsituation innerhalb der Landespolizei geht die DPolG davon aus, dass die Polizei alleine dieser Kontrolltätigkeit nicht vollumfänglich leisten kann", heißt es in einer Pressemitteilung. Es geht um die Kontrolle der nächtlichen Ausgangssperre, die aufgrund der Bundes-Notbremse weite Teile Sachsen-Anhalts betreffen wird. 

Orginär zuständig sei hier eigentlich das Ordnungsamt, so Olaf Sendel der Landesvorsitzende der DPolG. Natürlich unterstütze die Polizei in solchen Notsituationen - doch ist die Personaldichte ausreichend? 

Insbesondere in den bevölkerungsreichen Stadtgebieten sei die Kontrolle schwierig - zwar gebe es dort auch mehr Personal, dies sei aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt stark gefordert.

Wäre also der Einsatz der Bundeswehr eine mögliche Unterstützung bei der Kontrolltätigkeit? "Nein", sagt Sendel. Davon gehe er zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus. 

"Bei einer überregionalen katastrophalen Gefährdung für weite Teile des Bundesgebietes käme auch ein Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Ordnungskräfte in Betracht. Dies müsste aber die gesamte Bundesregierung beschließen", sagte Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und des Instituts für Völkerrecht an der Universität in Bonn, in einem Interview mit dem BR.

Möglich wäre allerdings der Einsatz der Feuerwehren, so Sendel. Diese Entscheidung liege aber bei den einzelnen Kommunen.

"Normalerweise sollte es für derartige Notsituationen vorbereitete Handlungskonzepte geben, die auch die Personalfrage berücksichtigen" heißt es in der Pressemitteilung. Sonst könnte es sich bei der nächtlichen Ausgangssperre schnell um einen "zahnlosen Tiger" handeln.