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pandemie Neue Corona-Regelungen: Das gilt ab dem 23. August in Sachsen-Anhalt

In einer Pressekonferenz informierte Ministerpräsident Reiner Haseloff über die aktualisierten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Regelungen sollen ab dem 23. August in Kraft treten. Unter anderem soll die Corona-Testpflicht gelockert werden.

Von Jens Schmidt Aktualisiert: 17.08.2021, 16:07
Haseloff appellierte in der Pressekonferenz an alle, sich impfen zu lassen.Foto: Frank May/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Haseloff appellierte in der Pressekonferenz an alle, sich impfen zu lassen.Foto: Frank May/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung lockert ab Montag die Corona-Testpflicht. Bislang gilt ab einer Inzidenz von 35, dass nur Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete Zugang zur Innen-Gastronomie oder zu Veranstaltungen hatten. Betroffen war zuletzt der Altmarkkreis Salzwedel, aktuell gilt dies noch im Landkreis Stendal.

„Diesen Automatismus gibt es künftig nicht mehr“, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Künftig können Oberbürgermeister und Landräte von Testpflichten auch bei einer Inzidenz von über 35 absehen, wenn das Infektionsgeschehen überschaubar, die Zahl von Covid-Intensivpatienten niedrig und die Impfquote gut ist. Die neue Verordnung tritt am 23. August in Kraft und soll bis zum 16. September gelten.

In Schulen allerdings gilt ab Schulstart am 2. September eine indirekte Testpflicht. Kinder, die nicht getestet sind, haben keinen Zutritt zu Klassenräumen mehr. Da wieder Präsenzpflicht gilt, kann ein Fernbleiben von der Schule mit Bußgeldern belegt werden, teilte die Regierung mit.

Erleichterungen gibt es auch für Ausstellungen. Die Regel, wonach nur ein Besucher je zehn Quadratmeter erlaubt ist, wird fallen. In Geschäften aber wird die Kundenzahl-Begrenzung aufrechterhalten, da dort weder der Impfstatus kontrolliert noch eine Testpflicht verlangt werden könne, sagte Haseloff.

Haseloff appellierte an alle, sich impfen zu lassen. Der Wirtschaft empfahl er, in Gastronomie, Hotels oder bei Veranstaltungen konsequent 2-G einzuführen. „Ich würde das an deren Stelle machen“, sagte er. Einlass sollten nur Geimpfte und Genesene bekommen. Negativtests würden dann nicht mehr ausreichen. So könnten noch mehr Menschen zum Impfen motiviert werden. Eine staatlich verordnete Impfpflicht hält Haseloff allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht durchsetzbar.