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Gericht Warum die 78-jährige "Klau-Oma" aus Sachsen-Anhalt nicht ins Gefängnis muss

Die Berufungskammer am Landgericht Dessau hat das Urteil des Amtsgerichts Zerbst gegen die Rentnerin  aufgehoben.

Von Bernd Kaufholz Aktualisiert: 20.4.2021, 14:19
Prozess: 78-Jährige "Klau-Oma" aus Sachsen-Anhalt muss nicht ins Gefängnis
Prozess: 78-Jährige "Klau-Oma" aus Sachsen-Anhalt muss nicht ins Gefängnis Foto: Bernd Kaufholz

Dessau.  Die Berufungskammer am Landgericht Dessau hat das Urteil des Amtsgerichts Zerbst gegen eine 78-Jährige aufgehoben. Die mehrfach wegen Diebstahls vorbestrafte Ursula H. muss somit nicht für drei Monate hinter Gitter, wie der Zerbster

Strafrichter Thomas Krille am 27. Januar dieses Jahres entschieden hatte, nachdem die als "Klau-Oma" bekannte Rentnerin erneut in zwei Zerbster Einkaufsmärkten lange Finger gemacht und Waren im Gesamtwert von knapp 30 Euro eingesteckt hatte.

Das Landgericht setzte die Haftstrafe zwei Jahre zur Bewährung aus und die Zerbsterin muss sich in ambulante Psychotherapie begeben. Außerdem muss sie 2000 Euro an die Landeskasse zahlen.

Sigrun Baumgarten, Vizepräsidenten am Landgericht Dessau, verwies in der Urteilsbegründung auf das Gutachte des forensischen Psychiaters Dr. Bernd Langer. Er war 75 Minuten lang auf das Krankheitsbild der Frau mit acht Eintragungen im Zentralregisterauszug zwischen 2012 und 2018, darunter räuberische Erpressung und immer wieder Diebstahl, eingegangen und die damit verbundenen Schuldfähigkeit.

Der Gutachter sprach mit Blick auf die pensionierte Lehrerin von einer "pathologischen Diebin". Und er zeichnete das Bild einer Angeklagten, die unter ihrer herschsüchtigen und hart strafenden Mutter (zum Beispiel knien auf Erbsen) gelitten habe.

Das "Einrichten" mit der häuslichen Situation und dem "Rechtmachenwollen" habe bei H. zu schweren Depressionen geführt. Die Gegenstrategien, die sie entwickelt habe, seien in Entlastungshandlungen, wie wiederholte Diebstähle gemündet. Wenn dann noch besondere Lebensereignisse, wie der Tod des Ehemannes und des Hundes sowie finanzielle Forderungen im Zusammenhang mit der Pflege ihrer ungeliebten Mutter hinzu gekommen seien, habe sie das mit langen Fingern versucht zu kompensieren.

Mit fortschreitendem Alter sei dann noch beginnender Gehirnschwund hinzugekommen, der sich auf das Hemmvermögen ausgewirkt habe.

Zwar sei bei H. während der Taten die Steuerungsfähigkeit nicht aufgehoben, aber stark eingeschränkt gewesen.

Selbst Staatsanwältin Angelika Laurin hatte in ihrem Schlussvortrag vorgeschlagen, die Strafe erneut zur Bewährung auszusetzen. "Das muss die Allgemeinheit aushalten." Und sie stellte fest, dass eine Psychotherapie "lange überfällig ist. Spätestens seit 2008."

Richterin Baumgarten blickte auf die vielen Vorstrafen - vom Strafbefel über Geldstrafen bis hin zur Haftstrafe - stellte aber auch fest, dass sich H. seit eineinhalb Jahren nichts zu Schulden kommen ließ. "Die Haftstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, in Verbindung mit einer Therapie, ist für das Gericht der einzig gangbare Weg", sagte sie.

Eine Efolgsgarantie, so Gutachter Langer, könne allerdings niemand geben.