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pandemie Sachsen-Anhalt lockert Corona-Regeln - hier gibt es einen Überblick

Das Land hat etliche Corona-Lockerungen beschlossen . Hier gibt es einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen.

Von Jens Schmidt Aktualisiert: 15.06.2021, 15:07
Auch Discotheken dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Foto: Franziska Kraufmann/dpa/Archivbild
Auch Discotheken dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Foto: Franziska Kraufmann/dpa/Archivbild ZB

Magdeburg - Die Landesregierung hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Vor allem für Schulen und Gastronomie und Kultur gibt es erhebliche Erleichterungen. Die neue Verordnung gilt voraussichtlich ab Donnerstag, spätestens ab Freitag.

Was ändert sich?

Schulen und Kitas: Die Maskenpflicht fällt im Unterricht und auf den Schulhöfen weg. Nur auf den Fluren muss noch ein Schutz getragen werden. Die zwei Tests pro Woche bleiben.

Maskenpflicht: In Bussen und Bahnen sowie in Geschäften und engen Räumen muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt auch für Reisebusse. Allerdings reichen einfache medizinische Masken. Die FFP-2-Maske ist kein Muss mehr.

Private Treffen: Eine Vorschrift entfällt. Es wird lediglich empfohlen, sich mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Private Feiern: Private Feste mit bis zu 50 Gästen sind ohne Tests und Einschränkungen möglich. Ab 51 Menschen ist eine Hygienekonzept notwendig.

Große Veranstaltungen und Gastronomie: In Innenräumen sind maximal 500 Gäste, außen bis zu 1000 Gäste erlaubt. Auf den Plätzen - etwa in Theatern oder Konzerthäusern - muss keine Maske getragen werden. Nötig bleibt dies aber in engen Bereichen, etwa beim Anstehen an der Kasse. Zunächst ist auch ein Negativtest weiterhin nötig - außer für vollständig Geimpfte und Genesene. Neu: Bleibt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt nach Start der Verordnung mindestens 10 Tage stabil unter einer Inzidenz von 35, entfällt die Testpflicht für alle Gaststätten, Theater, Konzerte und großen Veranstaltungen. Dies gilt also frühestens ab 28. Juni. Einzelheiten regeln Landräte und Oberbürgermeister. Ein Testverbot gibt es aber nicht. Häuser können Tests verlangen, wenn dies Teil ihres Konzepts ist.

Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen - allerdings mit maximal 60 Prozent Auslastung. Da es hier meist sehr eng zugeht, bleibt die Testpflicht bestehen. Davon befreit sind Genesene und vollständig Geimpfte.

Zoos und Parks dürfen wieder innen öffnen.

Hotels und Herbergen: Ein Test wird nur noch alle 72 Stunden verlangt. Das heißt für den Wochenendausflug: Ein Test bei Anreise reicht aus.

Sport: Im Vereinssport benötigen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres keinen Test mehr, da sie bereits in der Schule zweimal wöchentlich auf Coronaviren überprüft werden. Bei Wettkämpfen bleibt es bei der Testpflicht, da auch Teilnehmer aus Regionen mit höherer Inzidenz dabei sein können.

Das Land veröffentlicht die neuen Maßnahmen und weitere Informationen zum Coronavirus außerdem auf der Homepage des Landes.