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Altlasten Wahlkampf um Giftgrube Brüchau

Umweltressort weist Armin Willingmann Verantwortung für Verzögerungen bei Sanierung zu – der antwortet in seltener Schärfe

Von Alexander Walter 22.04.2021, 14:02
Blick auf die ehemalige Lehmgrube Brüchau: Hier wurden in der Vergangenheit rund 100 000 Kubikmetern Giftmüll verfüllt.
Blick auf die ehemalige Lehmgrube Brüchau: Hier wurden in der Vergangenheit rund 100 000 Kubikmetern Giftmüll verfüllt. Foto: LVermGeo

Magdeburg

Sechs Wochen vor der Landtagswahl hat das Umweltministerium von Claudia Dalbert (Grüne) dem Wirtschaftsministerium von Armin Willingmann (SPD) die Verantwortung für Verzögerungen bei der Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau zugewiesen.

In der ehemaligen Tongrube in der Altmark lagern rund 100000 Tonnen Giftmüll, darunter Hunderte Tonnen Quecksilber, Säuren und Zyanide. Nachdem eine Untersuchung 2020 mindestens ein Leck an der Basis der Grube nachgewiesen hatte, hatte sich Willingmann darauf festgelegt, dass die Grube komplett beräumt werden muss.

Dalbert sagte am Mittwoch: „Vorzeitige Festlegungen auf eine (Sanierungs-, Anm. d. Red.)Variante bringen uns nicht voran.“ Auch eine Einmischung Willingmanns gegen ein Gerichtsurteil in der Sache halte sie für falsch. Mit hoher Wahrscheinlichkeit führe das zu weiteren Verzögerungen bei der Sanierung der Grube. Dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung stehe das entgegen.

Willingmanns Haus reagierte am Donnerstag in seltener Schärfe: Die Argumentation Dalberts halte man für „befremdlich“, in Teilen sei sie „unzutreffend.“ Nicht Willingmann, sondern das dem Wirtschaftsministerium unterstellte zuständige Landesamt für Bergbau und Geologie (LAGB) habe Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil in der Sache eingelegt. Willingmann selbst sagte: Auch in Wahlkampfzeiten gebiete es sich, respektvoll miteinander umzugehen und fachliche Zuständigkeiten zu beachten.

In einer vom LAGB beauftragten Studie hatte der Grubenbetreiber 2020 nachgewiesen, dass die Giftgrube undicht ist und Schadstoffe bereits in den Untergrund eingedrungen sind. Für die Sanierung empfahl das LAGB daher die Kompletträumung, eine lange favorisierte Abdichtung schied aus. Willingmann bekannte sich danach zur „Auskofferung“. Auch der Landtag beschloss diese als einzig geeignetes Verfahren.

Die dem Umweltministerium unterstellte Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) zog die Festlegung aber in Zweifel – aus einem Altlastenfonds müsste sie allerdings auch einen Großteil der Sanierung zahlen. Die LAF hält die Auskofferung für zu teuer, eine Abdichtung wäre nach Auffassung der Behörde ebenso geeignet. Dem Grubenbetreiber riet das Haus, sich gerichtlich gegen den Auftrag des LAGB zu wehren, in vorgegebener Frist einen Plan für die Auskofferung zu erstellen. Der Betreiber klagte und bekam mit Blick auf die vorgegebene Frist recht. Das LAGB hat dagegen inzwischen Beschwerde eingelegt.