Zeugenhinweise Warum die Polizei in Sachsen-Anhalt seit Jahren selbst keine Belohnung mehr aussetzt
Noch in den Jahren 2012 bis 2016 hat die Polizei mit Zustimmung des Innenministeriums in neun Fällen 130.000 Euro ausgesetzt. Danach gar nichts mehr. Hintergrund soll zu viel Bürokratie sein.

Magdeburg - Als Axel Rothe (70) aus Thale am 23. November 2021 mit ansehen muss, wie ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit die Handtasche seiner Mutter in der Halberstädter Innenstadt entreißen will, ist er geschockt. Die 88-jährige Seniorin stürzt dabei zu Boden und letzt sich am Kopf schwer. Der ohne Tasche flüchtende Radfahrer kann zwar noch kurz von einem Taxi verfolgt werden, ist dann aber weg. Wegen des hohen Tempos bleibt die Beschreibung des Räubers dürftig. Im Dezember verstirbt die Mutter. „Sie war noch rüstig, wohnte in der vierten Etage und erledigte ihre Einkäufe selbst“, erzählt ihr Sohn. Er setzt ganz privat, ohne zu zögern, eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters führen sollen. Rothe: „Vielleicht meldet sich jemand aus dem Bekanntenkreis des Täters. Wenn man Menschen mit Geld locken kann, dann sollte man das tun.“ Die Polizei lässt sich diese private Belohnungsabsicht quittieren und nutzt dies für die Öffentlichkeitsfahndung.