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Landratswahl Im Harz schneller zum Stimmzettel

Bei der Landratswahl im Harzkreis können Briefwahlunterlagen erstmals per E-Mail beantragt werden. Ein Service auch für künftigen Wahlen?

Von Martin Weigle 29.06.2020, 11:41

Blankenburg l Die Landratswahl im Harzkreis am 5. Juli 2020 wartet mit einer Neuerung auf. Erstmals können die Einwohner einzelner Harz-Kommunen Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Dies ist nach Informationen aus der Halberstädter Kreisverwaltung in Blankenburg, Harzgerode sowie der Gemeinde Nordharz möglich. Auch die Einwohner von Halberstadt können ihre Briefwahlunterlagen auf diesem Weg beantragen. 

Zur Beantragung genügt es, eine E-Mail mit dem Namen des Wählers, sein Geburtsdatum sowie der Wohnanschrift an die jeweils zuständige Stadtverwaltung zu schicken. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Antrag unzulässig. Damit die Anträge einfacher bearbeitet werden können, bittet Blankenburgs Wahlamtsleiter Michael Denecke noch darum, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkte Nummer des Wahlkreises sowie die Wählernummer mit anzugeben. „So können die Kollegen in der Verwaltung die Wahlscheine schneller finden", so Denecke.

In der Blankenburger Stadtverwaltung sieht man diesen Dienst nicht als besonderen Service, sondern verweist auf die Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese besagt, dass Wahlscheine schriftlich oder mündlich beantragt werden können. Gemäß Wahlordnung gehört seit September 2018 auch die Beantragung per E-Mail dazu. Lediglich eine telefonische Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig. Man sei somit rechtlich verpflichtet, dem Bürger diese Möglichkeit der Briefwahlbeantragung zu ermöglichen, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Um das Wahlgeheimnis sowie den Datenschutz brauche man sich nicht zu sorgen, erklärt Blankenburgs Pressesprecherin Jana Böhme. Zum einen handele es sich bei der Beantragung nicht um eine Wahlhandlung, zum anderen hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beantragung des Wahlscheines nicht eröffnet, wenn der Datenschutz betroffen wäre.

Dies wird von der Landeswahlleiterin bestätigt. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift gesendet oder amtlich überbracht. Wenn im Antrag eine andere Versandadresse vermerkt ist, wird zuvor eine Kontrollmitteilung an die Wohnanschrift des Wählers geschickt. Ebenso wird verfahren, wenn die Aushändigung der Wahlunterlagen an eine bevollmächtigte Person erfolgen soll.

In der Harzer Kreisverwaltung sieht man die Landratswahl, bei der die Unterlagen nicht sehr umfangreich sind, als Test, um das Prozedere auszuprobieren. Es ist geplant, die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Email auf andere Wahlen, wie die Bundestagswahl, auszuweiten. In welcher Form das geschehen kann, müssen die Kommunen aber zum Teil selbst regeln, teilt die Kreisverwaltung in einer Stellungnahme mit.

Bis zum 23.6.2020 hatten bereits fast sieben Prozent der etwa 186.000 Wahlberechtigten ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.