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Landtag Neue Regeln für Datenschützer-Wahl?

Die Wahl eines Datenschutzbeauftragten ist in Sachsen-Anhalt mehrfach gescheitert. Nun sollen die Hürden gesenkt werden.

Von Michael Bock 24.08.2018, 01:01

Magdeburg l Der 24. Mai war ein schlimmer Tag für die Kenia-Koalition. Bei der Wahl des Datenschutzbeauftragten rasselte ihr Kandidat, Nils Leopold (Grüne), zum dritten Mal durch. In geheimer Wahl verfehlte er die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit um acht Stimmen. Und das, obwohl zuvor deutliche Signale auch aus der Opposition gekommen waren, Leopold zu wählen.

Artikel 63 der Landesverfassung regelt, dass der Beauftragte für den Datenschutz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden muss. Jetzt nimmt im Landtag die Debatte um eine Senkung des Quorums Fahrt auf. Die Regierungsfraktionen wollen erreichen, dass die Wahl des Datenschutzbeauftragten künftig mit einfacher Mehrheit erfolgen kann.

Diesen Vorschlag hatte die CDU bereits vor der gescheiterten Wahl im Mai gemacht. Doch damals spielten die Grünen nicht mit. Seinerzeit waren sie noch davon ausgegangen, dass es im dritten Anlauf klappt. Jetzt zeigen sich die Grünen „aufgeschlossen“ für eine Senkung des Quorums. Fraktionschefin Cornelia Lüddemann sagte gestern: „Das Quorum für den Ministerpräsident ist niedriger als das für den Landesdatenschutzbeauftragten. Das ist ein Ungleichgewicht.“ Im Rahmen der Diskussion um die Änderung der Landesverfassung sei es angebracht, darüber zu reden.“ Der Regierungschef wird mit einfacher Mehrheit gewählt.

Auch SPD-Fraktionschefin Katja Pähle hält die Hürde einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl des Datenschutzbeauftragten für zu hoch. Die Sozialdemokraten sind daher offen für geringere Hürden. Dafür müsste aber die Landesverfassung geändert werden – in offener Abstimmung, mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die aber ist nur mit Stimmen auch aus den Oppositionsfraktionen zu erreichen. Dort aber überwiegt große Skepsis.

„Die Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten ist bisher nicht an der Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert, sondern an der Zerstrittenheit der Koalition, die in erheblichem Umfang dem Vorschlag des Ministerpräsidenten die Gefolgschaft verweigert hat“, sagte Linken-Fraktionschef Thomas Lippmann. Ziel der Verfassung sei, sich für diese partei- und regierungsunabhängige Funktion in einem möglichst breiten Konsens auf einen geeigneten Kandidaten zu verständigen. Das sei der Koalition bisher nicht gelungen. Die Verfassung ändern zu wollen, weil man seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, ist ein schlechter Ausweg.“ Die Linke sei aber bereit, die Frage von Verfassungsänderungen auf die Tagesordnung zu setzen und dabei auch das Wahlquorum für den Datenschutzbeauftragten „konstruktiv zu beraten“.

AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner sagte: „Wenn wir jedes Mal die Landesverfassung ändern würden, weil die Kenia-Koalition sich gegenseitig nicht grün ist und dauerhaft auf Streit- und Krisenmodus fährt, können wir im Landtag gleich einpacken.“