Entsorgung von Gartenabfällen Laub und Grünschnitt verbrennen: So sind die Regeln in Sachsen-Anhalt
Bei der Entsorgung von Laub und Grünschnitt greifen viele Hobbygärtner auf die Methode des Verbrennens zurück. Doch ist das in Sachsen-Anhalt überhaupt erlaubt?

Halle (Saale)/Magdeburg/DUR. - Im Herbst türmen sich in vielen Gärten Sachsen-Anhalts Berge aus Laub, Ästen und Zweigen. Bei der Beseitigung setzen viele Hobbygärtner auf die Methode des Verbrennens. Doch Vorsicht! Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
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Laub und Grünschnitt verbrennen: Verbot seit 2015
So ist das Verbrennen von Gartenabfällen – und damit auch von Laub – seit dem 1. Januar 2015 laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bundesweit untersagt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Allerdings können Bundesländer, Landkreise oder Kommunen Ausnahmen zulassen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle dann doch verbrannt werden – etwa wenn Kompostierung, Bodenverwertung oder die Nutzung öffentlicher Entsorgungssysteme wie Biotonne oder Wertstoffhof nicht möglich oder zumutbar sind. Meist ist dafür jedoch eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung nötig.
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Warum ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt verboten?
Das Verbot für das Verbrennen von Laub hat gute Gründe:
- Ressourcenschonung: Gartenabfälle enthalten wertvolle Nährstoffe, die durch Kompostierung wieder in den Boden zurückgeführt werden können.
- Klimaschutz: Beim Verbrennen entstehen klimaschädliche Gase und Feinstaub, der besonders bei Windstille die Luft belastet und die Gesundheit gefährdet.
- Tierschutz: In Laub- und Grünschnitthaufen finden viele Kleintiere wie Igel Unterschlupf – ein Feuer kann für sie tödlich enden.
Laub und Grünschnitt in Sachsen-Anhalt verbrennen: Wo es erlaubt ist und wo nicht
In einigen Landkreisen von Sachsen-Anhalt ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt erlaubt. Jedoch gibt es wichtige Regeln zu beachten:
Landkreis Wittenberg:
- Nicht erlaubt ist das Verbrennen in der Kernstadt Wittenberg, zu der die Stadtteile Wiesigk, Labetz, Luthersbrunnen, Elstervorstadt, Schlossvorstadt, Lindenfeld, Elbtor, Altstadt, Friedrichstadt, Lerchenbergsiedlung, Trajuhn, Teuchel, Stadtrandsiedlung, Tonmark, Rothemark, Piesteritz, Wittenberg-West und Kleinwittenberg gehören. Auch in der Ortschaft Reinsdorf mit den Ortsteilen Reinsdorf, Braunsdorf und Dobien ist das Verbrennen nicht gestattet.
- In den restlichen Wittenberger Ortsteilen und auf dem Gebiet der Stadt Wörlitz ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt erlaubt. Und zwar können vom 15. Oktober bis 30. November 2025 und vom 15. Februar bis 31. März 2026 Laub und Grünschnitt jeweils wochentags im Zeitraum von 9 bis 17.30 Uhr, an Samstagen von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden.
- Im übrigen Kreisgebiet (außer Bad Schmiedeberg, Großwig, Moschwig) ist das Verbrennen im Zeitraum vom 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 zu den gleichen Zeiten möglich.
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Landkreis Stendal:
- Vom 15. Oktober bis 30. November 2025 ist das Verbrennen immer mittwochs bis samstags von 9 bis 18 Uhr erlaubt. An Feiertagen gilt die Regelung nicht.
- Besonderheit: Das Verbrennen ist nur einmal in diesem Zeitraum gestattet.
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Altmarkkreis Salzwedel:
- Laub und Grünschnitt kann vom 1. Oktober bis 15. November 2025 verbrannt werden - und zwar montags bis samstags von 11 bis 17 Uhr.
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Burgenlandkreis:
- Das Verbrennen ist vom 1. bis 31. Oktober gestattet, zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.
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Landkreis Harz:
- Hier dürfen Gärtner ihren Grünschnitt vom 15. Oktober bis 29. November 2025 verbrennen. Erlaubt ist dies montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, an Samstagen von 8 bis 14 Uhr.
In den Landkreisen Börde, Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz sowie in den kreisfreien Städten Magdeburg, Dessau und Halle ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt verboten.
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Welche Alternativen zum Verbrennen von Laub und Grünschnitt gibt es?
Anstatt Laub und Grünschnitt zu verbrennen, lässt es sich im heimischen Garten auch einfach wiederverwenden.
- Kompostieren: Auf dem Komposthaufen entsteht wertvoller Dünger, der die Bodenqualität verbessert.
- Beete abdecken: Eine Laubschicht schützt Pflanzen im Winter vor Frost und bietet Insekten und Kleintieren Schutz.
Wer keine Verwertungsmöglichkeit hat, kann die Abfälle über die Biotonne, die kommunale Kompostieranlage oder den Wertstoffhof entsorgen. Viele Gemeinden bieten auch Laubsäcke oder -körbe an, die regelmäßig abgeholt werden.
Wichtig: Das Ablagern von Laub im Wald gilt als illegale Müllentsorgung und kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.