Leseranwältin über Informationen und Meinungsbildung Journalisten und Leser: Die Balance zwischen Fakten und Meinung
Jeder Mensch hat Überzeugungen und Meinungen zu Themen, die ihn bewegen – auch Journalistinnen und Journalisten.

Magdeburg - Wie jeder Mensch haben Journalistinnen und Journalisten das Recht, ihre Sicht der Dinge zu äußern, das garantiert das Grundgesetz. Aber: Gibt es dennoch ein Zuviel an Meinung?
Wenn sie an der falschen Stelle auftaucht: ja. Genau darum geht es, wenn Journalisten sogenannter „Haltungsjournalismus“ vorgeworfen wird. Gemeint ist damit eine Berichterstattung, in der die persönlichen Ansichten des Autors als solche kaum erkennbar ins Gewand eines vermeintlich sachlichen Berichts gehüllt sind. Oder die bestimmte Sichtweisen besonders stark spiegelt, andere hingegen weniger oder gar nicht zu Wort kommen lässt. Oder in der die Grenze zum Aktivismus überschritten und offen die Trommel für bestimmte Initiativen oder Verhaltensweisen gerührt wird.
Für die Glaubwürdigkeit eines journalistischen Mediums ist das nach Auffassung der Volksstimme-Redaktion eine große Gefahr. Professionelle, seriöse Journalisten achten darum darauf, Nachricht bzw. Bericht und Meinung deutlich voneinander zu trennen. Letztere gehört zum Beispiel in einen Kommentar, der dann auch ruhig einseitig sein darf. Kommentare in der Volksstimme sind extra mit diesem Wort gekennzeichnet. Jeder Leser weiß dann: Hier geht es um die persönliche Meinung des Schreibers. In einem Bericht hingegen geht es darum, die Fakten zu einem Thema oder eine kontroverse Debatte mit den wichtigen Argumenten sowohl der einen wie der anderen Seite abzubilden.
Nur auf einer solchen Basis haben Leserinnen und Leser die Chance, sich ein fundiertes eigenes Urteil zu bilden. Denn unsere Aufgabe ist es nicht, Sie zu erziehen – wie respektlos und vermessen wäre das auch! Unsere Aufgabe ist es, zu informieren und zur Meinungsbildung beizutragen.