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Leseranwältin Kontosperrung – trotz Beschwerde

Zwei Fälle, für Betroffene oftmals eine Katastrophe, durch Leseranwältin geklärt.

Von Gudrun Oelze 05.11.2023, 18:09
Plötzlich war die EC-Karte nutzlos.
Plötzlich war die EC-Karte nutzlos. Foto: dpa

Colbitz/Genthin. - Da es in seinem Wohnort keine Filiale der Postbank mehr gab, entschloss sich Fredi Lübke aus Colbitz Anfang des Jahres zum Wechsel des Geldinstituts. Die Postbank hatte ihrem Kunden die Kündigung auch schriftlich bestätigt, die EC-Karte eingezogen und das Konto gesperrt. Das darauf noch befindliche Guthaben aber war über Monate hinweg nicht auf das neue Konto überwiesen worden. Der Leser richtete schriftlich eine offizielle Beschwerde an die Postbank, ohne darauf eine Reaktion zu erhalten. Nachdem sich die Leseranwältin der Sache angenommen hatte, wurde der Fall geklärt.

Das alte Konto von Fredi Lübke bei der Postbank wurde nun aufgelöst und das Guthaben überwiesen. Die berechneten Kontoführungsentgelte werden erstattet, versicherte ein Sprecher. Für die Verzögerung bei der Auflösung seines Kontos und die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige er sich namens des Geldinstituts bei Herrn Lübke.

Unannehmlichkeiten anderer Art hatte ein Genthiner Ehepaar mit der Postbank. Seit Monaten versuchten sie erfolglos, Geld von ihrem Postbank-Sparbuch abzuheben. Dafür fuhren die Eheleute sogar etliche Kilometer bis nach Stendal sowie nach Brandenburg, doch auch dort konnte man ihnen nicht helfen. Angeblich sei ein Brief mit dem Vermerk „wohnt hier nicht“ zur Bank zurückgeschickt worden, weshalb das Konto gesperrt wurde.

Total unverständlich für die beiden 80-Jährigen, da ihre anderen Konten bei der Postbank normal weiterbetrieben wurden. „Wir sind nicht unbekannt verzogen, wohnen seit mindestens 40 Jahren in unserer Wohnung in Genthin“, versichern sie, legten Meldebescheinigung und Personalausweise vor – erfolglos. Dabei seien sie als Rentner doch auf ihre Ersparnisse angewiesen. Inzwischen sollte das Ehepaar aber wieder über das Guthaben ihres Sparkontos verfügen können, versicherte gegenüber unserer Redaktion Oliver Rittmaier von der Postbank.

Entschuldigung bei Betroffenen

Als deren Schreiben an die Kunden mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ von der Deutschen Post zurückkam, „mussten wir aufgrund regulatorischer Vorgaben das Konto bis zur Klärung sperren“. Ein Bearbeitungsfehler habe zusätzlich dazu geführt, dass die Klärung vorübergehend nicht bearbeitet wurde, so der Mediensprecher der Postbank Ende Oktober. Erfreut über diese Mitteilung gingen die beiden Genthiner sogleich zur Post, um Geld abzuheben. Doch statt der erhofften Scheine, erhielten sie nur ein bedauerndes Schulterzucken. Sie seien nicht im System, das Konto also noch immer gesperrt, teilten sie uns enttäuscht mit. Eine erneute Anfrage, dass die dortigen Kollegen tatsächlich eine Einstellung am Konto übersehen hatten, was korrigiert worden sei. Die Eheleute, bei denen er sich für das Versehen und die Unannehmlichkeiten entschuldigte, hätten spätestens am Folgetag wieder Zugriff auf ihr Sparkonto, versprach er.