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Leseranwalt Rätsel mit „heißer Nummer“

Nach dem Anruf bei einer Erotik-Hotline erhält ein Mann eine happige Rechnung. Doch woher hat die dubiose Firma seine Adresse?

22.12.2025, 07:00
Abzockfalle droht bei der erotischen Hotline.
Abzockfalle droht bei der erotischen Hotline. dpa

Magdeburg/clt. - Des Alleinseins müde wählte ein Leser eine Telefonnummer, die er in einem Inserat gefunden hatte. Er versprach sich davon heiße erotische Gespräche. „Es war eine Frauenstimme zu vernehmen, aber sie klang anders. Ich fragte nach und begriff zugleich, dass etwas nicht stimmt. Es lief ein Band mit erotischer Anmach-Dienstleistung. Ich legte sofort auf, weil ich eine Abzockfalle vermutete“, schildert der Mann aus dem Jerichower Land sein Erlebnis. Er sollte recht behalten.

90 Euro für „Service“

Wenig später flatterte eine Rechnung ins Haus. Ein Unternehmen mit Sitz in Tschechien verlangte 90 Euro für den „Service für besondere sexuelle Ansprüche“. Die Firma beruft sich auf Paragraf 611 BGB und verweist darauf, dass es keine Verbindung ins Ausland oder zu einer 0190-er bzw. 0180er-Nummer gegeben habe und das Gespräch auch nicht über die Telefonrechnung abgerechnet werde. „Ich brauche eine Erklärung, wie ein Büro aus der Tschechischen Republik mir eine Rechnung an meine Privatadresse schickt, ohne dass ich diese preisgegeben habe“, wandte sich der Leser an die Redaktion. Wir reichten diese Frage an dafür kompetente Stellen weiter.

Lothar Schirmer, Kriminalrat a.D. und Experte in Sachen Verbrechensvorbeugung, kennt unzählige Maschen, um unbescholtene Bürger übers Ohr zu hauen und über den Tisch zu ziehen.

Gerade im Erotikbereich gibt es davon viele. Jüngstes Beispiel aus dem Internet: Das Opfer bekommt eine Nachricht, die scheinbar von der eigenen E-Mail-Adresse stammt. „Ich habe Ihren Computer gescannt und Ihr E-Mail-Konto gehackt“, heißt es darin. Und weiter: „Wenn Sie nicht bezahlen, sende ich an alle Ihre Kontakte eine Nachricht, dass Sie sich auf Sex-Seiten herumgetrieben haben.“ Dazu ein Link oder ein QR-Code, um das abzuwenden.

„Bloß nicht anklicken“, warnt Schirmer. Denn dadurch wird meist eine Software installiert, die den Computer verschlüsselt. Die Entsperrung wird dann richtig teuer. Grundsätzlich sollte man sich von solchen Drohungen nicht verunsichern lassen und aufmerksam bleiben. In diesem Fall fällt bei genauem Hinsehen auf, dass die Nachricht von einer täuschen echt wirkenden, aber doch nicht der eigenen E-Mail stammt. Die Adresse endete hier mit „.dee“ statt „.de“. „Am besten solche Mails sofort löschen“, rät der Kriminalrat a.D.

Unseriöse Masche

Im Fall des Lesers handele es sich ebenfalls eindeutig um eine unseriöse Masche. Schirmer empfiehlt, die Rechnung zu ignorieren. Erst wenn sich ein Inkassobüro melden sollte, wäre aktives Handeln gefragt und der Forderung müsste widersprochen werden. Allerdings sei das hier nicht zu erwarten. „Da wird nichts nachkommen“, ist er überzeugt. Zur Sicherheit sollten alle Unterlagen aber aufgehoben werden. Woher die dubiose Firma die Adresse hat, bleibt für den Kriminalisten rätselhaft. Telefongesellschaften rückten die nicht raus. Für die sei der Datenschutz heilig. Und im Telefonbuch steht der Leser nicht.

Auch Diane Rocke hat auf Anhieb dafür keine Antwort parat. Die Referentin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erinnert sich an die Masche mit der Telefonsex-Rechnung, die vor Jahren weit verbreitet war. „Das kann man aussitzen“, bestätigt sie Schirmers Ratschlag, nicht zu reagieren. Nach kurzem Überlegen fällt ihr auch des Rätsels Lösung ein, wie die Ganoven an die Adressen gekommen sein könnten: Wenn die unbedarften Anrufer die „Erotiknummer“ wählen, offenbaren sie damit ihre eigene.

Wenig später erhalten sie dann einen Anruf. Ein vermeintlicher Postdienstleister teilt mit, dass eine Lieferung eingetroffen sei, die aber nicht zugestellt werden könne, weil der Empfänger unleserlich sei. Dann wird um einen Adressenabgleich gebeten …