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Leseranwältin Unberechtigte Abbuchungen

Als angebliche Käufe bei fremden Firmen auf der Handyrechnung erscheinen, ist der Schreck bei einer Familie im Bördekreis groß.

Von Gudrun Oelze 14.01.2024, 19:42
Eine Mutter wendete sich wegen Problemen mit dem Anbieter freenet an die Leseranwältin.
Eine Mutter wendete sich wegen Problemen mit dem Anbieter freenet an die Leseranwältin. Foto: picture-Alliance/dpa/Karl-Josef Hildebrand

Börde. - Für ihren noch in Ausbildung befindlichen Sohn hatte eine Leserin aus der Börde einen Handyvertrag bei freenet abgeschlossen, vorsorglich aber eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Damit sollte es fremden Unternehmen eigentlich nicht möglich sein, Beträge über diese Handyrechnung abzubuchen.

Kosten von Drittanbietern trotz Sperre auf Rechnung

Umso erstaunter war die Mutter dann aber, als auf der Rechnung Ende Juni Kosten in Höhe von fast 120 Euro erschienen, von denen 104,16 Euro allein auf Inanspruchnahme der Sonderdienste von Drittanbietern beruhen sollten.

Angebliche Bestellungen nie aufgegeben

Die Leserin wandte sich daraufhin sofort an freenet mit der Bitte um Korrektur der Rechnung und Erstattung des eingezogenen Betrags, denn die laut Einzelverbindungsnachweis an einem Juni-Abend zwischen 21.57 Uhr und 22.06 Uhr angeblich viermal erfolgten Käufe des Sohnes von 'irgendwas' habe dieser nie getätigt, versicherte sie und dass sich der Sohn keiner Schuld bewusst sei. „Und ich habe, um genau sowas zu verhindern, eine Drittanbietersperre einrichten lassen.“

Unternehmen reagiert erst auf Anfrage der Redaktion

Dieses wie weitere Schreiben der verärgerten Kundin an das Telekommunikationsunternehmen blieben jedoch unbeantwortet, bis sich unsere Redaktion einschaltete. Innerhalb weniger Tage entschuldigte sich freenet bei unserer Leserin und räumte ein, dass die von ihr beauftragte Sperre für mobiles Bezahlen „aufgrund systemseitiger Herausforderungen“ nicht aktiviert worden war, nun aber korrekt hinterlegt sei.

Gutschrift für zu viel gezahltes Geld vom Juni

Über die im Juni 2023 berechneten Drittanbieterdienste erhalte sie eine vollständige Gutschrift sowie, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine Gutschrift in Höhe von 50 €.