Einheitsgemeinde-Bildung dient Gemeinwohl Löbejün verliert vor Gericht
Dessau-Roßlau (dpa) l Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat gestern die Beschwerde von Löbejün (Saalekreis) zurückgewiesen. Die vormals eigenständige Kommune mit rund 2250 Einwohnern gehört seit April 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün. Diese wurde aus mehreren Ortschaften mit zusammen rund 10700 Einwohnern gebildet. Löbejün fühlte sich dabei aber in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Die Richter sahen das anders.
Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Wettin-Löbejün habe sich das Land am Gemeinwohl orientiert. Die unterschiedliche Haushaltslage der eingemeindeten Orte sowie deren Besonderheiten seien angemessen berücksichtigt worden. Die Bürgermeisterin der neuen Stadt Wettin-Löbejün, Antje Klecar (parteilos), sagte, sie habe nach der vorherigen mündlichen Verhandlung 2011, bei der beide Seiten ihre Argumente vorgetragen hatten, mit so einem Urteil gerechnet.