Oberlandesgericht Lockdown-Urteil: Sachsen-Anhalt schuldet Friseurin keinen Corona-Lohn
Das Land Sachsen-Anhalt schuldet einer Friseursalon-Inhaberin aus Biederitz keine rund 9.200 Euro Unternehmerlohn für zwei Betriebsschließungen wegen des Corona-Lockdowns. Die Klägerin selbst hat ihre Berufung zurückgezogen.
Aktualisiert: 09.05.2022, 15:07

Magdeburg/Naumburg - Vom Land gibt es kein Geld. Zumindest nicht für die Inhaberin eines Friseursalons. Diese hatte geklagt und forderte 9.200 Euro Unternehmerlohn wegen der coronabedingten Schließung ihres Betriebes. Das Landgericht schmetterte die Klage ab.