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Eilantrag stattgegeben Magdeburger Richter erklären Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig

Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Verkürzung des Genesenenstatus für rechtswidrig erklärt. Ähnlich entschieden bereits zuvor die Richter in Halle.

Aktualisiert: 24.02.2022, 08:44
Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI ist laut dem Verwaltungsgericht Magdeburg rechtswidrig.
Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI ist laut dem Verwaltungsgericht Magdeburg rechtswidrig. (Symbolbild: dpa)

Halle (Saale)/Magdeburg/dpa - Nach dem Verwaltungsgericht in Halle haben auch Richter in Magdeburg die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate als rechtswidrig eingestuft.

Es gebe
insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken darüber, ob das RKI ermächtigt ist, die Geltungsdauer des
Genesenennachweises eigenständig zu bestimmen, begründeten die Richter des Verwaltungsgerichts Magdeburg den Beschluss vom Dienstag (Aktenzeichen: 1 B 26/22 MD).

Eilantrag gegen Verkürzung des Genesenenstatus

Wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte, gaben sie diesbezüglich dem Eilantrag einer Frau statt, die im Dezember 2021 positiv auf das Coronavirus getestet worden war und nicht geimpft ist. Das zuständige Gesundheitsamt hatte ihr eine Bescheinigung ausgestellt, mit der sie die überstandene Infektion für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten nachweisen konnte.

Auch Verwaltungsgerichte etwa im bayerischen Ansbach, in Osnabrück und Hamburg hatten ähnlich entschieden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung zur Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen kürzlich Zweifel mit Blick darauf erkennen lassen, solche Entscheidungen einem Bundesinstitut zu überlassen.

Änderung des Genesenenzustand zunächst unbemerkt

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegung des Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden soll. Damit soll rückgängig gemacht werden, dass die Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen.

Das RKI hatte den Genesenenstatus per Hinweis auf seiner Homepage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt - allerdings nur für Ungeimpfte, wie es später präzisierte. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.