Lebensmittelkontrollen Landesamt bemängelt Marmeladen von kleinen Herstellern aus Sachsen-Anhalt
Das Landesamt für Verbraucherschutz hat Marmeladen, Konfitüren und Gelees kleiner Hersteller aus Sachsen-Anhalt untersucht – und viele Proben beanstandet. Das sind die Gründe.

Halle (Saale). - Das Landesamt für Verbraucherschutz untersucht seit Jahren Konfitüren, Marmeladen, Gelees und Fruchtaufstriche kleiner Hersteller aus Sachsen-Anhalt.
Die Beanstandungsrate ist nach Angaben des Landesamtes vergleichsweise hoch: Sie liegt demnach zwischen 57 und 80 Prozent, bezogen auf die Gesamtzahl der untersuchten Proben.
2023 hat das Landesamt 47 Proben untersucht. Sie stammten einem Sprecher zufolge von 43 Herstellern.
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Amt beanstandet Proben von kleinen Marmeladen-Herstellern aus Sachsen-Anhalt
Bei der Untersuchung gehe es um die Einhaltung genau festgelegter rechtlicher Grundlagen, etwa die der Konfitürenverordnung, die Mindestfruchtgehalte und einen Mindestgehalt an Zucker für Konfitüren, Gelees und Marmeladen vorschreibt.
Für Fruchtaufstriche hingegen gelten andere Regeln: Sie enthalten mehr Frucht und weniger Zucker als zum Beispiel Konfitüren, wie es weiter hieß. Außerdem seien in Fruchtaufstrichen – im Gegensatz zu Marmeladen und Konfitüren – Konservierungsstoffe erlaubt.
Das Landesamt hat unter anderem die sensorische Beschaffenheit der Erzeugnisse untersucht, den Gesamtzuckergehalt bestimmt und die Produkte auf Konservierungsstoffe geprüft.
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Marmeladen aus Sachsen-Anhalt: Brandiger Geschmack, Schimmel, falsche Kennzeichung
Einige Proben waren laut Landesamt in ihrer Beschaffenheit auffällig. Eine Sauerkirschkonfitüre habe zum Beispiel "deutlich" brandig, kaum fruchtig und "kratzig-bitter" geschmeckt. Ein als Erdbeermarmelade bezeichnetes Produkt mit einem sehr geringen Zuckergehalt sei oberflächlich verschimmelt gewesen, hieß es.
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Drei weitere Proben hätten fälschlicherweise die Bezeichnung "Marmelade" getragen. Nach der Konfitürenverordnung dürften sich aber nur jene Produkte "Marmelade" nennen, die aus Zitrusfrüchten hergestellt sind, einen Mindestgehalt an Gesamtzucker (mindestens 55 Prozent) aufweisen und keine Konservierungsstoffe enthalten. Diese Anforderungen hätten die Proben nicht erfüllt.
Außerdem sei eine Füllmengenangabe irreführend gewesen, da sie das Fassungsvermögen der Verpackung "bei Weitem" überschritten habe. Eine Gesundheitsgefahr habe bei keinem der untersuchten Produkte bestanden, wie ein Sprecher des Landesamtes für Verbraucherschutz mitteilte.