Gericht verurteilt 41-Jährigen wegen Totschlags Messerstecher muss für zwölf Jahre in Haft
Von Bernd Kaufholz
Magdeburg. Das Landgericht Magdeburg hat gestern Nachmittag einen 41 Jahre alten Magdeburger wegen Totschlags an seiner Ehefrau sowie gefährlicher Körperverletzung an einem Nachbarn zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Haft verurteilt. Außerdem sahen es die drei Berufs- und zwei Laienrichter für unerlässlich an, den Angeklagten solange wie nötig in einer Entzugsklinik unterzubringen.
Die Erste Große Strafkammer war nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass Maik Z. am 7. November 2010 in Magdeburg-Fermersleben seine ebenfalls alkoholkranke Ehefrau mit 48 Messerstichen getötet hat.
Ein einzelnes Motiv gebe es nicht, so die Kammervorsitzende Claudia Methling. "Es war ein Motivbündel aus Wut, Jähzorn und Eifersucht." Nicht auszuschließen sei, dass Z. vor der Bluttat im Schlafzimmer von seiner Frau provoziert worden ist.
Methling zitierte den Sohn der Getöteten, der in seiner Vernehmung zum Verhältnis des Alkoholikerpaars, dass seit Mai 2010 verheiratet war, gesagt hatte: Sie konnten nicht miteinander, aber auch nicht ohne einander. Bezeichnend das Schild an ihrer Wohnungstür: "Hier leben und streiten Maik und Manuela Z."
Anders als die Nebenklage hatte die Kammer in der Tat keinen Mord gesehen. Das Mordmotive "niedriger Beweggrund" habe nicht vorgelegen. Allerdings auch keine milder zu bewertende Affekttat.
Eine verringerte Schuldfähigkeit aufgrund der Trunkenheit des Täters (drei Promille) sah das Gericht nicht. Methling: "Einerseits war Maik Z. alkohol gewöhnt, andererseits hat sein Verhalten nach den Messerstichen gezeigt, dass seine Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt war."