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Mundraub – Illegal oder erlaubt? Frisches Obst vom Straßenrand: Wo es in Sachsen-Anhalt geerntet werden darf

An vielen Straßen in Sachsen-Anhalt stehen Obstbäume. Auch Streuobstwiesen und verlassene Gärten gibt es. Darf man die Früchte dort bedenkenlos ernten? Was gilt es zu beachten?

Von Tim Müller Aktualisiert: 20.08.2025, 19:42
Das Pflücken von Früchten am Wegesrand wird allgemein als "Mundraub" bezeichnet. Doch wo gibt es die besten Stellen in Sachsen-Anhalt?
Das Pflücken von Früchten am Wegesrand wird allgemein als "Mundraub" bezeichnet. Doch wo gibt es die besten Stellen in Sachsen-Anhalt? (Foto: Imago/Karina Hessland)

Magdeburg/Halle (Saale). –  Sommerzeit ist Erntezeit – nicht nur auf den Feldern, sondern auch im übrigen Sachsen-Anhalt. Tausende Obstbäume an Straßenrändern locken mit süßen und vor allem kostenlosen Früchten.

Immer mehr Menschen nutzen die Chance auf Gratis-Obst und sammeln die Früchte vom Straßenrand auf. Doch ist dies eigentlich legal und wo gibt es die besten Stellen zum Früchte pflücken?

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Was ist Mundraub?

Ursprünglich versteht man aus juristischer Sicht unter Mundraub die Entwendung von geringen Lebensmittelmengen für den baldigen Eigenverzehr.

Dieser Paragraf wurde ursprünglich eingeführt, damit Menschen, die aus Hunger stehlen, nicht mit Dieben gleichgesetzt werden, die klauen, um sich zu bereichern.

Seit dem Jahr 1975 gibt es den Mundraub-Paragrafen nicht mehr.  Wer Obst und Gemüse mitnimmt, hat nun also einen ganz normalen Diebstahl begangen und muss sich dafür verantworten.

Wann das Pflücken von Obst und Früchten am Wegesrand erlaubt ist

Ob es erlaubt ist, fremde Früchte zu ernten, hängt stark davon ab, wo der Baum oder Strauch steht. Flächen in der freien Natur, für die kein ausdrückliches Betretungsverbot gilt, darf grundsätzlich jeder betreten.

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Alles, was wild dort wächst, darf man in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf mitnehmen. So sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Im Bereich von Wohnsiedlungen oder landwirtschaftlichen Flächen ist die Lage hingegen anders: Hier ist der Besitzer des Grundstücks gleichzeitig auch immer derjenige, dem die Obstbäume und die Ernte gehören. Wer hier erntet, macht sich strafbar.

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Auch Bäume entlang einer Landstraße können verpachtet sein. Das Gleiche gilt für Streuobstwiesen, die sich in Privatbesitz befinden können. Auch hier das Sammeln von Obst oder Früchten ohne Weiteres nicht möglich.

Was sollte man beim Mundraub beachten?

Es sollten nur Früchte geerntet werden, die man auch kennt und die tatsächlich essbar sind. Vor allem bei Beeren und Kräutern können schnell Irritationen entstehen. Zum Beispiel Bärlauch und Maiglöckchen werden oftmals verwechselt

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Des Weiteren sollten die Früchte immer reif sein. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass herunter geschütteltes Obst nicht auf der Fahrbahn liegen bleibt. Außerdem darf der Straßenverkehr nicht behindert werden.

Internetseite für Mundraub mit Fundstellen und Bedingungen

Die Internetseite mundraub.org hat sich sogar eine eigene Community geschaffen, welche legal Mundraub begeht. Auf einer interaktiven Karte haben die "Mundräuber" unzählige Orte in Deutschland und Europa eingetragen, an denen man Früchte, Beeren, Nüsse oder Kräuter unbedenklich sammeln kann.

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Allein in Halle gibt es hunderte Obstbäume und Sträucher von der Felsenbirne bis zur Süßkirsche.

Jedoch haben die Gründer Regeln aufgestellt:  "Mundräuber" sollen sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob die Obstbäume auf öffentlichem Grund stehen.

Alleine in und um Halle gibt es unzählige Stellen, die auf der interaktiven Mundraub-Karte markiert sind.
Alleine in und um Halle gibt es unzählige Stellen, die auf der interaktiven Mundraub-Karte markiert sind.
(Screenshot: mundrauf.org)

Mit einem Klick auf den jeweiligen Markierungspunkt erfahren Obstliebhaber die Adresse und welches Obst sie dort sammeln können.

Oftmals gibt es sogar ein Foto der benannten Stelle. Auch Menschen, die im eigenen Garten keine Zeit zum Ernten haben, können sich auf dem Portal anmelden.

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Obstbäume mit langer Tradition

Obstbäume am Straßenrand gibt es schon seit den Zeiten Napoleons zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Für seine Truppen veranlasste er, dass Bäume als Schattenspender und Nahrungsquelle entlang seiner Heereswege gepflanzt werden.

Auch zu DDR-Zeiten wurden die Straßenbäume noch bewirtschaftet. Heute dienen Bäume am Straßenrand aber nur noch als Wind- und Lärmschutz.