Nabu gegen Ausweisung weiterer Gipsabbauflächen
Seit Jahren machen Umweltverbände gegen den Gipsabbau im Südharz aktiv. Denn der Baustoff wird in einer einzigartigen Naturlandschaft gewonnen. Nun will Niedersachsen moderat weitere Abbauflächen ausweisen. Das stößt auf Kritik.

Osterode/Hannover (dpa) - Der Naturschutzbund (Nabu) hat Pläne zur Ausweisung weiterer Gipsabbaugebiete im Südharz kritisiert. Betroffen sei eine europaweit einzigartige Landschaft mit einer großen Vielfalt an Lebewesen, sagte der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann. Die vorgesehene Änderung des Raumordnungsprogramms in Niedersachsen, die weiteren Gipsabbau ermöglicht, müsse zurückgezogen und die europaweit einmalige Gipskarstlandschaft dauerhaft unter Schutz gestellt werden, etwa in Form eines Biosphärenreservats. Die vorgesehenen Gipsabbaugebiete auf niedersächsischer Seite befinden sich im Altkreis Osterode.
Bereits 2019 hatten mehrere Umweltverbände in einem offenen Brief die Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt dazu aufgefordert, die europaweit einmalige Gipskarstlandschaft im Südharz für nachfolgende Generationen zu erhalten. Im niedersächsischen Teil der Gipskarstlandschaft sind bereits über 50 Prozent der Flächen mit oberflächennah vorkommendem Gips abgebaut.
Wie das für die Raumordnung zuständige Landwirtschaftsministerium in Hannover erklärte, ergibt sich der Bedarf nach weiterem Gipsabbau durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dort fiel bisher bei der Rauchgasentschwefelung von Kohlekraftwerken Gips ab, der sogenannte REA-Gips. Allein durch Recycling von Gips lässt sich die Lücke nicht schließen. Vor allem im Trocken- und Leichtbau, etwa für Trennwände und abgehängte Decken, findet Gips Verwendung. Die Mehrheit der jährlich in Deutschland benötigten etwa zehn Millionen Tonnen Gips stammen aus Abbaugebieten im Südharz, also aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das Ministerium betonte, dass das Raumordnungsprogramm lediglich kleinflächige Erweiterungen bestehender Gipsabbaugebiete um insgesamt rund 40 Hektar vorsieht. Diese lägen alle außerhalb von Naturschutzgebieten. Mit den vorgesehenen Festlegungen solle einerseits dem Belang der Rohstoffgewinnung Rechnung getragen und gleichzeitig aber sichergestellt werden, dass für den Naturschutz besonders wertvolle Gebiete vor einem Abbau geschützt werden. Die Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung bedeute noch keinen Anspruch auf Zulassung eines Abbauvorhabens.
Anregungen und Bedenken gegen den im Internet veröffentlichten Landesraumordnungsprogramm-Entwurf können noch bis zu diesem Freitag eingebracht werden. Die Änderung des Raumordnungsplans soll im kommenden Jahr in Kraft treten.
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