Pflicht vom 1. März bis 15. Juli / Mangelnde Kontrolle NABU: Hunde in Feld und Flur gehören an die Leine
Magdeburg (sj). Der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt (NABU) appelliert an alle Hundebesitzer, die derzeit vorgeschriebene Anleinpflicht zu beherzigen. Nach dem sachsen- anhaltischen Feld- und Forst- ordnungsgesetz sind Hunde in Feld und Wald zwischen dem 1. März und 15. Juli anzuleinen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Annette Leipelt vom NABU betonte: "Im Frühling, wenn die Natur langsam erwacht, sind freilebende Tiere besonders störemp- findlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und Rufe des Besitzers ungehört am Hundeohr vorbeigehen." Rehkitze, Rebhuhnkücken, Junghasen oder die Nestlinge von Kiebitz, Feldlerche und Grauammer, der Nachwuchs der bodenbrütenden Vogelarten sei hier besonders gefährdet.
Laut NABU mehren sich Anfragen von Bürgern, die sich über die mangelnde Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen beschweren. Besonders auf den Elbwiesen scheint es "ein buntes Treiben" zu geben.
Der Naturschutzverband ruft die Landkreise und kreisfreien Städte auf, stärker die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. "Was nützen die besten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht kontrolliert wird", so Leipelt.
Freien Auslauf für Hunde gibt es laut NABU entweder nur im heimischen Garten oder auf eigens für Hunde ausgewiesene Flächen in den Kommunen.