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Prozess Nachbar mit 6-Kilo-Meißel getötet: 41-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht

Ein Rottleberöder muss sich in Kürze am Landgericht Halle verantworten. Es ist nicht die einzige Straftat. Was dem Mann droht.

Von Helga Koch Aktualisiert: 23.12.2021, 12:40
Das Landgericht Halle
Das Landgericht Halle (Foto: imago images/Christian Grube)

Rottleberode/MZ - Die Tat sorgte im Frühsommer dieses Jahres in Rottleberode und darüber hinaus für Entsetzen: Ende Juni schlug ein damals 41-jähriger Rottleberöder seinen Nachbarn mit einer Eisenstange unvermittelt auf den Kopf. Das Opfer, ein 77-jähriger Rentner, erlitt dabei lebensbedrohliche Verletzungen und starb im September. Nun muss sich der Angreifer wegen Totschlags am Landgericht Halle verantworten, als erster Termin ist der 12. Januar festgesetzt.

Doch in dem Verfahren vor der Großen Strafkammer geht es außerdem um weitere Straftaten, die dem Beschuldigten ebenfalls zur Last gelegt werden. Ihm wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Nach der Tat verbarrikadierte sich der Angeklagte

Wie ein Gerichtssprecher mitteilt, hätten die Ermittlungen ergeben, dass der beschuldigte Rottleberöder an besagtem Tag zu dem in seiner Nachbarschaft lebenden Rentner gelaufen sei und ihm auf dessen Hof mit einem 1,63 Meter großen und 6,2 Kilogramm schweren Pressluftmeißel mindestens zweimal wuchtig auf den Kopf geschlagen haben soll.

Das Opfer habe hierdurch ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten, außerdem Frakturen des Schädels und massive Hirnblutungen. An den Folgen dieser Attacke soll der 77-Jährige, der mit einem Rettungshubschrauber ins Klinikum nach Nordhausen gebracht und dort medizinisch behandelt wurde, verstorben sein, ohne noch mal zu Bewusstsein zu kommen.

Nach der Tat, schildert der Gerichtssprecher weiter, soll sich der Mann in seinem Wohnhaus in Rottleberode verbarrikadiert haben. Nachdem vergeblich versucht worden sei, mit ihm Kontakt aufzunehmen, hätten Beamte des inzwischen angeforderten Sondereinsatzkommandos vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Haustür mit einer Kettensäge geöffnet. Unter ständigem Rufen „Polizei!“ hätten sich die Beamten ins Haus begeben.

Versuchte Tötung eines Polizisten?

Dort habe der Beschuldigte einen Polizeibeamten mit dem Meißel mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen und dabei, heißt es, die Tötung des Beamten zumindest billigend in Kauf genommen. Der Polizeibeamte soll durch diesen Schlag eine Schädelprellung mit einer Weichteilschwellung und erhebliche Kopfschmerzen erlitten haben. Wie ein Polizeisprecher am Tag nach dem Vorfall berichtete, hatte das Sondereinsatzkommando eine Waffe eingesetzt. Der Angreifer war durch einen Schuss verletzt und ebenfalls mit einem Hubschrauber ins Südharzkrankenhaus gebracht worden. Dort lag auch er zeitweise im Koma, so dass der Haftbefehl erst zugestellt werden konnte, als es ihm wieder besser ging.

Wie es in der Pressemitteilung des Landgerichts Halle heißt, habe sich der Mann im Zuge der Ermittlungen nicht zu seiner Tat geäußert. Da er aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, droht ihm statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Es handle sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren.

Die Große Strafkammer hat insgesamt vier Verhandlungstage anberaumt. Wie das Verfahren ausgeht, könnte somit schon Ende Januar feststehen.